Wann sind Sie betroffen?
Von der Meldepflicht erfasst werden natürliche Personen und Unternehmen, die in einem der AEOI-Teilnehmerstaaten oder den USA steuerpflichtig sind. Als im Ausland steuerlich ansässig gelten u.a. Personen mit einem der folgenden Merkmale.
Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkrafttreten der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ (1. Juli 2014) und des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie wiederholt um eine Selbstauskunft gebeten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Following the enactment of FATCA, Kreissparkasse Köln is a Reporting Financial Institution according to the definition and rules of the intergovernmental agreement in effect.
We are registered with the Internal Revenue Service (IRS) under the following Global Intermediary Identification Number (GIIN).
Global Intermediary Identification Number (GIIN) 33EYSU.99999.SL.276
FATCA-Status: Reporting Model 1 IGA FFI
Rechtsträger sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei ihnen muss die Sparkasse die steuerliche Ansässigkeit und die Art des Rechtsträgers erheben.
Bei einigen Arten von Rechtsträgern werden zusätzlich auch die beherrschenden Personen des Rechtsträgers nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit überprüft.
Die Abgabe einer Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ist bei der Eröffnung neuer Konten verpflichtend.
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