Ab Juli 2020 wird die Bezahlfunktion GeldKarte/girogo mit Sparkassen-Cards schrittweise eingestellt. Denn das Bezahlen mit der GeldKarte/girogo erfordert ein vorheriges Aufladen mit Guthaben. Dieser Aufwand entfällt bei den technisch neueren Bezahlverfahren: Beim kontaktlosen Bezahlen mit Sparkassen-Card (girocard kontaktlos), Sparkassen-Kreditkarte oder Smartphone. Die weiteren Funktionen Ihrer Sparkassen-Card ändern sich dadurch nicht. Erkunden Sie die neue Freiheit.
Die Sparkassen-Cards, die ab dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, werden nicht mehr mit der Funktion GeldKarte/girogo ausgestattet sein. Das bedeutet, dass im Voraus kein Guthaben mehr auf die Sparkassen-Card gebucht werden kann, um damit an Terminals und Automaten, die die Zahlungsart GeldKarte/girogo anbieten, bargeldlos zu bezahlen.
Wenn Sie am 1. Juli 2020 oder später Ihre neue Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten, werden die hier abgebildeten Logos „GeldKarte“ und „girogo“ auf Ihrer Karte fehlen – die zugehörige Funktion wird nicht mehr enthalten sein2.
2 In Einzelfällen kann es aufgrund von Altbeständen vorkommen, dass Ihre Karte beide Logos noch trägt, obwohl sie nicht mehr über diese Funktion verfügt.
Alle Sparkassen-Cards, die ab dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, enthalten die Funktion GeldKarte/girogo nicht mehr.
Alle Sparkassen-Cards, die vor dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, enthalten in der Regel noch die Funktion GeldKarte/girogo und können weiterhin zum Bezahlen an Terminals und Automaten, die diese Zahlungsart anbieten, verwendet werden. Die letzten Sparkassen-Cards mit GeldKarte-/girogo-Funktion der Sparkassen-Finanzgruppe verlieren ihre Gültigkeit am 31. Dezember 2024.
Kontounabhängige, neutrale GeldKarte-/girogo-Karten, wie sie zum Beispiel in Kantinen eingesetzt werden, können bis zum Ende ihrer jeweiligen Gültigkeit an Terminals und Automaten, die diese Zahlungsart anbieten, verwendet werden, maximal jedoch bis 31. Dezember 2024.
Mit dem Guthaben auf Ihrer Sparkassen-Card können Sie an Ihnen bekannten Akzeptanzstellen (Automaten, Terminals) bis zum Ende der Gültigkeit Ihrer Karte bezahlen, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2024. An Akzeptanzstellen, die nicht mit den Sparkassen verbunden sind, ist das Bezahlen mit der GeldKarte-/girogo-Funktion Ihrer Sparkassen-Card maximal bis 30. Juni 2025 möglich.
Die Funktion „Laden“ steht für alle ab 1. Juli 2020 ausgegebenen Sparkassen-Cards nicht mehr zur Verfügung. Bestehende Daueraufträge für das automatische Laden (Aboladen) können auf neue, ab 1. Juli 2020 ausgegebene Karten, nicht übertragen und nicht weiter ausgeführt werden.
Sparkassen-Cards, die vor dem 1. Juli 2020 ausgegeben werden, können bis zum Ende ihrer jeweiligen Gültigkeit, maximal jedoch bis 31. Dezember 2024 aufgeladen werden. Das Entladen dieser Karten, d.h. das Zurückbuchen des GeldKarte/girogo-Guthabens auf das Girokonto, ist längstens bis 31. März 2025 möglich.
Sie können Ihr Guthaben bis zum Ende der Gültigkeit Ihrer Sparkassen-Card aufbrauchen, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2024. Bitte beachten Sie, dass das Guthaben auf Ihrer Sparkassen-Card nur bis maximal drei Monate nach Ablauf der Kartengültigkeit in Ihrer Sparkassenfiliale entladen werden kann, längstens also bis 31. März 2025.
Auf der Sparkassen-Card befinden sich bislang auch die Zusatzanwendungen „Jugendschutzmerkmal“, „Marktplatz“ und „Fahrschein“. Die Zusatzanwendung „Jugendschutzmerkmal“ (Altersprüfung) steht weiterhin zur Verfügung. Sie kann bei altersbeschränkten Angeboten (z. B. Zigarettenautomat) weiter genutzt werden.
Die Zusatzanwendungen „Fahrschein“ und „Marktplatz“ werden mit dem Wegfall der Funktion GeldKarte/girogo zum 31. Dezember 2024 ebenfalls eingestellt.
Mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) können Sie schnell und sicher kontaktlos bezahlen, bei Beträgen unter 50 Euro sogar in den meisten Fällen ohne PIN-Eingabe. Sie halten einfach Ihre Karte kurz an das Kassenterminal und schon ist Ihr Einkauf bezahlt. Das geht in immer mehr Supermärkten und Geschäften – auch bei kleinen Zahlbeträgen.
Oder Sie zahlen kontaktlos mit Ihrem Smartphone. Dafür laden Sie sich die Sparkassen-App „Mobiles Bezahlen“ aus dem Google Play Store herunter und melden Ihre Sparkassen-Card für das mobile kontaktlose Bezahlen an. Die Bezahlterminals, an denen das kontaktlose Bezahlen möglich ist, sind meistens mit diesem Logo gekennzeichnet:
Sparkassen-App „Mobiles Bezahlen“ für Android™ verfügbar. Android ist eine Marke von Google LLC.
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