Unsere Stiftungen

Für die Menschen. In der Region.

Unsere Stiftungen

Für die Menschen. In der Region.

Unser Engagement

Unser Engagement und unsere Motivation

Gemeinsam für eine starke Gesellschaft

Ein wichtiger Baustein unserer Unternehmenskultur sind unsere 16 Stiftungen als Ausdruck unseres jahrzehntelangen Engagements im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis.

Unsere Stiftungen fördern Kultur, Sport, Umwelt, Bildung und Soziales.

Für die Menschen. In der Region.

Mehr als 30 Jahre Engagement

Seit über 30 Jahren engagieren wir uns kontinuierlich und verlässlich für Kinder, für Senioren, für Umweltschützer sowie Kunst und Kulturfreunde, für Hochbegabte und Sportbegeisterte und viele andere mehr.

Als Partner an der Seite von zahlreichen Ehrenamtlern, die unsere Gesellschaft vielfarbig und lebenswerter machen: Für all diese Menschen sind unsere 16 Stiftungen da!

Thomas Pennartz (re.), Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Köln
Christian Brand (li.), Geschäftsführer der Stiftungen der Kreissparkasse Köln

Antragstellung

Antragstellung

Das FördergebietUnsere 16 Stiftungen engagieren sich im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis.

Hinweise zur AntragstellungHinweise und Informationen erhalten Sie im Abschnitt Häufige Fragen und Antworten.

Förderantrag stellen

Förderanträge an die Stiftungen der Kreissparkasse Köln können ausschließlich online erfasst werden. Hierzu werden Sie auf ein Formular weitergeleitet. Sie erhalten zeitnah eine Eingangsbestätigung durch die Stiftungen der Kreissparkasse Köln. 

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist besonders wichtig. Die im Antrag und dessen Anlagen gemachten Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Förderanfrage sowie zur Erstellung von Statistiken auf Datenträger erfasst und gespeichert, genutzt, verarbeitet, berichtigt, gesperrt und gelöscht. Dies erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

Stiftungen

Stiftungen

Die 16 Stiftungen der Kreissparkasse Köln sind rechtlich selbstständig. Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Die Förderentscheidungen werden von Vertreterinnen und Vertretern aus der Region getroffen.

Die Erträge aus dem Gesamtstiftungskapital in Höhe von rund 93 Mio Euro sind eine gute Basis für die Förderung vielfältiger Herzensprojekte der Menschen, die hier leben.

Kultur- und Umweltstiftung

Unsere Kultur- und Umweltstiftung fördert im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis.

Sportstiftung 

Unsere Sportstiftung fördert Breiten- und Nachwuchssport im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis.

Sozialstiftung

Unsere Sozialstiftung fördert im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis.

Hochbegabten-Stiftung

Unsere Hochbegabten-Stiftung bietet jährlich mehrtägige Akademien für leistungsstarke Kinder und Jugendliche im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis an.

Bildungs-Stiftung

Unsere Bildungs-Stiftung fördert eigene Projekte für Kinder und Jugendliche im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis.

Stiftung Kreissparkasse - Für uns Pänz

Unsere Stiftung Kreissparkasse - Für uns Pänz fördert Kinder und Jugendliche im Rhein-Sieg-Kreis.

Kreissparkassenstiftung für den Rhein-Sieg-Kreis

Unsere Kreissparkassenstiftung für den Rhein-Sieg-Kreis fördert Kultur, Umweltschutz und Sport im Rhein-Sieg-Kreis.

Städte- und Gemeinden-Stiftung im Rhein-Sieg-Kreis

Unsere Städte- und Gemeinden-Stiftung im Rhein-Sieg-Kreis fördert Kultur, Umweltschutz,  Soziales und Sport im Rhein-Sieg-Kreis.

Kölner Kulturstiftung

Unsere Kölner Kulturstiftung fördert das Hänneschen-Theater, das Kölnische Stadtmuseum, das Rautenstrauch-Joest-Museum, das Römisch-Germanische Museum, das Museum Schnütgen und den Kölner Zoo.

Kulturstiftung Oberberg

Unsere Kulturstiftung Oberberg fördert im Oberbergischen Kreis.

Burscheid-Stiftung

Unsere Burscheid-Stiftung fördert Kultur, Umweltschutz,  Soziales und Sport im Stadtgebiet.

Leichlingen-Stiftung

Unsere Leichlingen-Stiftung fördert Kultur, Umweltschutz,  Soziales und Sport im Stadtgebiet.

Hennef-Stiftung

Unsere Hennef-Stiftung fördert Kultur, Umweltschutz,  Soziales und Sport im Stadtgebiet.  

Bad Honnef-Stiftung

Unsere Bad Honnef-Stiftung fördert Kultur, Umweltschutz,  Soziales und Sport im Stadtgebiet.  

Sport- und Sozialstiftung Radevormwald-Hückeswagen

Unsere Sport- und Sozialstiftung Radevormwald-Hückeswagen fördert in Radevormwald und Hückeswagen.

Kulturstiftung Radevormwald-Hückeswagen

Unsere Kulturstiftung Radevormwald-Hückeswagen fördert in Radevormwald und Hückeswagen.

Projekte

Projekte

Warum gutes Tun so glücklich macht

Die Kreissparkasse Köln fördert Jahr für Jahr vielfältige gemeinwohlorientierte Projekte und setzt sich ganz bewusst für die Entwicklung in der Region und das Wohl der Menschen vor Ort ein.

Wir haben viele spannende Geschichten zu erzählen und berichten darüber ausführlich auf unseren Social Media Kanälen. Wenn Sie Lust haben, dann folgen Sie uns auf InstagramFacebook und LinkedIn, um sich von den Menschen in unserer Region inspirieren zu lassen und erfahren auch hier vieles über die Herzensprojekte.

Jahresbericht unserer Stiftungen 2024

Von den ,,Starken Helden" in Brühl über die Streuobstwiese in Bellingroth, Taekwondo in Swisttal bis hin zu innovativen Ideen rund um KI und ,,die Welt von übermorgen" – mehr als 600 gemeinnützige Initiativen haben die Stiftungen der Kreissparkasse Köln auch im Jahr 2024 mit Herz und Tatkraft unterstützt.

Unser Jahresbericht 2024 gibt Ihnen einen lebendigen Einblick in diese beeindruckenden Projekte und zeigt, wie viel in unserer Heimat bewegt wird.

Archiv der Jahresberichte unserer Stiftungen
Jahresbericht 2019Mehr erfahren
Jahresbericht 2018Mehr erfahren
Jahresbericht 2017Mehr erfahren
Förderprojekte der Stiftungen im Jahr 2025
Kultur- und UmweltstiftungZu den Förderprojekten
SportstiftungZu den Förderprojekten
SozialstiftungZu den Förderprojekten
Stiftung Kreissparkasse - Für uns PänzZu den Förderprojekten
Kreissparkassenstiftung für den Rhein-Sieg-KreisZu den Förderprojekten
Städte- und Gemeinden-Stiftung im Rhein-Sieg-KreisZu den Förderprojekten
Kölner KulturstiftungZu den Förderprojekten
Burscheid-StiftungZu den Förderprojekten
Leichlingen-StiftungZu den Förderprojekten
Hennef-StiftungZu den Förderprojekten
Sport- und Sozialstiftung Radevormwald-HückeswagenZu den Förderprojekten
Kulturstiftung Radevormwald-HückeswagenZu den Förderprojekten
Förderprojekte der Stiftungen im Jahr 2024
Kultur- und UmweltstiftungZu den Förderprojekten
SportstiftungZu den Förderprojekten
SozialstiftungZu den Förderprojekten
Stiftung Kreissparkasse - Für uns PänzZu den Förderprojekten
Kreissparkassenstiftung für den Rhein-Sieg-KreisZu den Förderprojekten
Städte- und Gemeinden-Stiftung im Rhein-Sieg-KreisZu den Förderprojekten
Kölner KulturstiftungZu den Förderprojekten
Kulturstiftung OberbergZu den Förderprojekten
Burscheid-StiftungZu den Förderprojekten
Leichlingen-StiftungZu den Förderprojekten
Hennef-StiftungZu den Förderprojekten
Bad Honnef-StiftungZu den Förderprojekten
Sport- und Sozialstiftung Radevormwald-HückeswagenZu den Förderprojekten
Kulturstiftung Radevormwald-HückeswagenZu den Förderprojekten
FAQ

Fragen und Antworten

Bis wann ist der Förderantrag einzureichen?

Der Antrag muss bis spätestens 15. Januar eines jeden Jahres eingereicht werden, wenn das Projekt in der zweiten Jahreshälfte oder in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres stattfindet.

Für diese Stiftungen gelten spätere Fristen:

  • Sozialstiftung: Antragsschluss ist der 30. März.
  • Bad Honnef-Stiftung: Antragsschluss ist der 15. Mai.
  • Sport- und Sozialstiftung Radevormwald-Hückeswagen: Antragsschluss ist der 15. Mai.
  • Kulturstiftung Radevormwald-Hückeswagen: Antragsschluss ist der 15. Mai.

Bitte beachten Sie, dass eine Planungssicherheit vor der Gremienentscheidung nicht gegeben werden kann.

Ist es erforderlich, einen Finanzierungsplan einzureichen?

Bei Antragstellung ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Sofern Sie eine konkrete Anschaffung planen, fügen Sie ein entsprechendes Angebot hinzu.

Was muss ich alles für die Online-Antragstellung bereithalten?

Für die Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Kontoverbindung der Institution/des Vereins (achten Sie darauf, dass der Kontoinhaber mit der Bezeichnung bei Ihrer Bank übereinstimmt)
  • Informationen zur Institution/Verein (z.B. Mitgliederzahl, Mitgliederstruktur, Zweck des Vereins und Gründungsjahr)
  • Gültiger / aktueller Freistellungsbescheid 
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/aktueller Handelsregisterauszug/Protokoll der Mitgliederversammlung
  • Satzung/Gesellschaftervertrag
Wo finde ich Unterstützung bei der Antragstellung?

Bei Fragen zur Online-ANtragstellung können Sie uns unter der Telefonnummer 0221 227-2278 erreichen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kann ich den Online-Antrag zwischenspeichern, um ihn später fertigzustellen?

Nein, der Antrag muss „in einem Rutsch“ ausgefüllt und abgesendet werden. Es ist nicht möglich, den Antrag zwischenzuspeichern und später fortzusetzen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereithalten.

Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?

Ja, nach erfolgreichem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an die im Antrag angegebene Kontakt-E Mail-Adresse.

In einer weiteren E-Mail, die Sie ca. eine Woche später erhalten, teilen wir Ihnen die Förderprojekt Nummer mit und weisen Sie auf ggfs. fehlende Unterlagen hin.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie diese Mitteilung nicht innerhalb des genannten Zeitraumes erhalten. 

Gibt es eine Obergrenze für die Förderbeträge?

Es gibt grundsätzlich keine feste Obergrenze für die Förderbeträge. Die Höhe der Förderung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den finanziellen Mitteln, die der Stiftung zur Ausschüttung zur Verfügung stehen und der Anzahl der eingereichten Anträge.

Der Projektträger sollte sich in angemessenem Umfang beteiligen, und es ist sicherzustellen, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts gewährleistet ist.

Wenn Sie unsicher sind, rufen sie uns gerne im Vorfeld einer Antragstellung unter der 0221 227-2278 an.

Kann ich für ein bereits abgeschlossenes Projekt einen Antrag stellen?

Nein, die Gremien entscheiden nur über zukünftige Projekte. Es können keine Anträge für Projekte gestellt werden, die bereits abgeschlossen sind.

Stellen Sie daher sicher, dass Sie den Antrag rechtzeitig einreichen, idealerweise über ein Jahr im Voraus.

Was passiert, wenn meine Unterlagen nicht vollständig sind?

Fehlende Unterlagen oder unvollständige Anträge können dazu führen, dass der Antrag nicht bearbeitet wird. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente, wie zum Beispiel der Freistellungsbescheid und der Vereinsregisterauszug, vollständig sind.

Wann werden die Fördermittel von den Stiftungen vergeben?

Die Fördermittel werden einmal jährlich vergeben. Sie dienen in der Regel zur Unterstützung von Projekten, die in der zweiten Jahreshälfte (im Antragsjahr) oder der ersten Jahreshälfte des Folgejahres stattfinden.

Wie werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt über den Vordruck „Mittelabruf“, den Sie mit dem Zusageschreiben erhalten.

Folgende Personen können den Mittelabruf unterzeichnen, damit die Förderung ausgezahlt werden kann:

  • Verein: im Vereinsregister eingetragene Person/bei nicht eigetragenen Vereinen: von Mitgliederversammlung gewählte Person
  • GmbH: im Handelsregister eingetragene Person/zum Geschäftsführer bestellte Person
  • Kirche/Kommune: Mitglied der Kirchengemeindeleitung /Bürgermeister/in

Tragen Sie die Namen der Unterzeichnenden in Klarschrift ein.

Unser Team

Unser Team der Stiftungen

Gute Stiftungsarbeit

 

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