Kurzporträt
Der Vorstand Kompetenz und Qualität beginnt bei der Unternehmensführung. Der Vorstand der Kreissparkasse Köln leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung.
RechtsformInformieren Sie sich hier über die Rechtsform der Kreissparkasse Köln.
Als Emittent bietet die Kreissparkasse Köln neben der klassischen Kapitalmarktrefinanzierung auch Individualemissionen als Inhaber- und Namenspapiere an.
Compliance
Die Kreissparkasse Köln ist gemäß Art. 22 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Börsengeschäfte ihrer Mitarbeiter in Wertpapieren, Derivaten, Devisen oder Edelmetallen nicht gegen die eigenen Interessen und die ihrer Kunden vorgenommen werden.
AGB
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preise und Hinweise
Hier finden Sie unsere Preisübersichten.
DatenschutzDie Datenschutzerklärung gilt für alle von der Kreissparkasse Köln verantworteten Internetseiten.
Zahlen und Fakten
Rating
Als eine der größten Sparkassen sehen wir uns verpflichtet, die Sicherheit der uns anvertrauten Mittel von unabhängiger Seite bestätigen zu lassen.
Jahresbericht
Hier finden Sie den Jahresbericht der Kreissparkasse Köln.
Auszeichnungen
Zahlreiche Auszeichnungen der Kreissparkasse Köln und ihrer Partner bestätigen den Erfolg der Anstrengungen, die Qualitätsstandards ständig zu verbessern.
Einlagensicherheit
Die Kreissparkasse Köln steht für Sicherheit und Stabilität. Darauf können sich unsere Kunden verlassen.
Geschichte der Kreissparkasse Köln
Über 160 Jahre Unternehmensgeschichte
Erleben Sie die faszinierende Geschichte der Kreissparkasse Köln.
Regionale Stärke, das Sparkassen-Netzwerk, überregionale Partner - Ihr Immobilienmakler im Rheinland
Unsere Experten für die Absicherung privater und geschäftlicher Risiken.
Eigentümer und Betreiber brauchen gute Partner, die sich um alles rund um die Immobilie kümmern und diese in ihrem kompletten Lebenszyklus professionell begleiten.
Die Spezialisten zur Konzeption und Erschließung neuer Bauflächen, sowie für den Neubau hochwertiger Einzelimmobilien.
Bei uns und unseren Partnerunternehmen sind Sie gut aufgehoben. Gemeinsam bieten wir Ihnen ein breites und leistungsstarkes Spektrum an Finanzdienstleistungen.
Die Kreissparkasse Köln und ihr Träger
Die Kreissparkasse Köln ist eine mündelsichere Anstalt des öffentlichen Rechts. Hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Existenz beruft sie sich auf das Gründungsdatum ihrer ältesten Rechtsvorgängerin, der Sparkasse der Stadt Wipperfürth (1853). In der Rechtsform der Zweckverbandssparkasse besteht die Kreissparkasse Köln seit 1923. Durch Zusammenschlüsse sind in ihr bis heute insgesamt 6 Kreissparkassen, 8 Stadtsparkassen und 9 Gemeindesparkassen aufgegangen.
Die Sparkasse ist Mitglied der Sicherungseinrichtung der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Sie ist weiterhin Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes in Düsseldorf und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V., Berlin/Bonn, angeschlossen.
Träger der Kreissparkasse Köln ist der Zweckverband für die Kreissparkasse Köln – ein seit inzwischen fast 100 Jahren erfolgreiches Beispiel für kommunale Zusammenarbeit im Interesse einer Wirtschaftsregion und ihrer Menschen. Heute bilden der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis als Mitglieder den Zweckverband.
Rechtlich handelt es sich beim Zweckverband um eine Körperschaft öffentlichen Rechts auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Organe des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. In die Verbandsversammlung entsendet jeder der vier „Trägerkreise“ 12 Vertreter. Der Verbandsvorsteher – aktuell der Landrat des Rhein-Erft-Kreises – führt die laufenden Geschäfte sowie die Verwaltung des Zweckverbandes und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich.
Bekanntmachungen des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln erfolgen im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Hinsichtlich der nach §16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW durch den Verbandsvorsteher zu veröffentlichenden Angaben wird auf die entsprechende Veröffentlichung auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises verwiesen.
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