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Informationen zur Sicherheit Ihrer Geld- und Kapitalanlagen

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Die Kreissparkasse Köln steht für Sicherheit und Stabilität. Darauf können sich unsere Kunden verlassen.

Einlagensicherheit bei der Kreissparkasse Köln

Einlagensicherheit bei der Kreissparkasse Köln

Die Kreissparkasse Köln steht für Seriosität, Sicherheit und Stabilität. Darauf können sich unsere Kunden verlassen. Sie können darauf vertrauen, dass ihre Einlagen bei uns sicher sind.

Unsere Geschäftspolitik orientiert sich in erster Linie an privaten Kunden und mittelständischen Unternehmen in unserer Region. Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es nicht unser vorrangiges Ziel, höchstmögliche Renditen zu erwirtschaften.

Im Juli 2015 ist mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden. Einlagen bei der Kreissparkasse Köln sind entsprechend diesen in der gesamten Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorgaben (Gesetzliche Einlagensicherung) geschützt. Daneben unterhält die Sparkassen-Finanzgruppe bereits seit den 1970er Jahren ein bewährtes freiwilliges Sicherungssystem (ursprüngliche Bezeichnung bis Juni 2015: Haftungsverbund), dem auch die Kreissparkasse Köln angehört. Dieses hat die Sparkassen-Finanzgruppe an den geänderten gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet und als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG durch die Bankenaufsicht anerkennen lassen.

Im Rahmen dieses bewährten Sicherungssystems steht hinter der Kreissparkasse Köln die Gesamtheit der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen). Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, ihm angehörende Institute selbst zu schützen und bei diesen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise sollen ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.

Einlagensicherheit bei der Sparkassen-Finanzgruppe
Informationsbogen für den Einleger

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Einlagensicherheit

Ist mein Geld bei der Kreissparkasse Köln sicher?
Ja. Die Kreissparkasse Köln arbeitet nach einem bewährten Geschäftsmodell, das stabile Betriebsergebnisse bei beherrschbaren Risiken ermöglicht. Wir verwenden die Gelder unserer Kunden in erster Linie für Wohnungsbaukredite an Privatkunden im Geschäftsgebiet und für Geschäftskredite an die mittelständischen Unternehmen in der Region. Die Konzentration auf private Kunden und die mittelständische Wirtschaft entspricht auch dem öffentlichen Auftrag der Kreissparkasse Köln: Ein flächendeckendes, kreditwirtschaftliches Angebot für alle Gruppen der Bevölkerung sowie für die kleinen und mittleren Unternehmen sicherzustellen.

Wie sind die Kunden geschützt, falls die Kreissparkasse Köln einmal in eine Schieflage geraten sollte?
Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert Einlagen (ohne Schuldverschreibungen) von Kunden bis zur Höhe von insgesamt 100.000 Euro (in einigen gesetzlich definierten Ausnahmefällen auch bis zu 500.000 Euro). Neben der gesetzlichen Einlagensicherung unterhält die Sparkassen-Finanzgruppe ein zusätzliches Sicherungssystem. Wichtigstes Ziel dieses Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwehren. Seit der Gründung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe in den 1970er
Jahren (damalige ursprüngliche Bezeichnung: Haftungsverbund)

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  •  mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen.

Die Finanzmärkte erkennen die Sicherungswirkung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe an. Auf die Ratings von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen wirkt sich die Mitgliedschaft im Sicherungssystem positiv aus.

Wie sieht die Sicherung bei Investmentfonds aus?
Investmentfonds sind nach deutschem Recht sogenannte Sondervermögen, die für Rechnung der Anleger verwaltet werden. Sie müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft oder Bank gehalten werden, die einen Fonds herausgibt oder ein Wertpapierdepot verwaltet. Selbst im Fall einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft oder Depotbank wäre das Fondsvermögen somit nicht betroffen. Wertminderungen der Investmentfondsanteile können allerdings durch Verluste bei den Anlagen des Investmentfonds (zum Beispiel gehaltene Aktien oder Anleihen) entstehen. Maßgeblich sind somit die Risiken der im Fonds angelegten Wertpapiere oder sonstigen Anlagen.

Wie sind Inhaberschuldverschreibungen gesichert?
Die Sicherheit von Inhaberschuldverschreibungen ist abhängig von der Bonität der Emittenten. Relevant ist ferner, ob dieser Mitglied in einem Sicherungssystem ist, das Schuldverschreibungen mit einschließt. Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Inhaberschuldverschreibungen von Kreditinstituten nicht geschützt.

Sind Zertifikate vom Sicherungssystem erfasst?
Bei Zertifikaten handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen. Bei jedem Zertifikat kann somit ein Emittentenrisiko bestehen. Das bedeutet, dass die Rückzahlung abhängig ist von der Bonität des Emittenten bzw. des Garantiegebers. Deshalb besteht für Käufer ein Risiko, dass eine Insolvenz des Emittenten zum Verlust des investierten Geldes führen kann. Anleger sollten sich dieses Risikos bewusst sein und sowohl vor als auch nach einem Kauf die Bonität des Zertifikatgebers prüfen. Die Rückzahlung richtet sich im Übrigen nach den entsprechenden Bedingungen des Zertifikats.

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