Dank unserer Stiftergemeinschaft ist es für Sie so einfach wie noch nie sich stifterisch zu engagieren. Sie nutzen das Know-how und die Infrastruktur unserer Stiftung für Ihre eigenen guten Taten, indem Sie Ihren eigenen persönlichen Stiftungsfonds bei uns errichten – gleichsam Ihre Stiftungseinliegerwohnung in dem großen Haus der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln.
Bereits ab 50.000 Euro ist es möglich, einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten.
Wir, die Kreissparkasse Köln, haben die Stiftergemeinschaft in der Treuhandverwaltung der Deutschen Stiftungsagentur gegründet und verwalten die Stiftung mit Hilfe der angesehenen Deutschen Stiftungsagentur.
und somit auch für Ihren Stiftungsfonds
Die Menschen in unserer Region
Stiftungen haben allesamt eine Gemeinsamkeit: Sie widmen sich einer guten Sache, die es zu schützen und zu fördern gilt.
Die Grundidee
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft?
Es gibt verschiedene Stiftungsformate. Grob wird dabei zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen Stiftung unterschieden. Bei der unselbstständigen Stiftung übertragen Sie Vermögenswerte an eine Person oder eine Einrichtung, damit sie mit Ihrem Geld im Sinne des Stiftungszwecks handeln.
Den richtigen Zweck für eine Stiftung finden
Dabei ist es zu allererst am wichtigsten, etwas zu finden, das einem so sehr am Herzen liegt, dass man sich dafür einsetzen will. Den richtigen Zweck der Stiftung zu finden, ist ein Prozess, bei dem Sie sich Zeit lassen sollten.
Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?
Mit einer Stiftung bleiben Sie in ewiger Erinnerung. Sie können der Stiftung Ihren Namen geben oder den eines Angehörigen einsetzen. So bleibt Ihr Vermögen auf ewige Zeit mit diesem Namen verbunden.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen.
Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern. Sie bleiben in bester Erinnerung, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten, und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.
Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?
Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln: Sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Auch wenn Sie sich zu Beginn für die Förderung junger Menschen in unserer Region entscheiden, können Sie jederzeit auf die Förderung älterer Menschen oder auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung etc. umschwenken. Oder Sie starten mit dem Denkmalschutz und unterstützen, aufgrund z.B. Ihres neuen ehrenamtllichen Engagements, die Tafel vor Ort oder die Jugendfreizeiten Ihrer Kirchengemeinde. Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren ggf. geänderten Lebensumständen anpassen.
Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?
Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Das war das Ziel, das wir mit der Gründung der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln erreichen wollten – und erreicht haben. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds erfolgt über den sogenannten Zustiftungsvertrag, den Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.
Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig? Was muss ich tun?
Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln ist durchaus aufwändig, sie erfordert in erster Linie steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware.
Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können: Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen, also z.B. mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln, die dann mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert werden. Oder sie lassen sich vor Ort die positiven Wirkungen Ihrer Förderung zeigen. Oder Sie überreichen der Einrichtung, die Sie unterstützen möchten, einmal im Jahr persönlich den Scheck etc..
Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meinen Stiftungsfonds?
Ja, die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge unterrichtet.
Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meinem Stiftungsfonds starten kann?
Der Kreissparkasse Köln ist es wichtig, den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Uns ist es wichtig, dass Sie Erfahrungen mit der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln im Allgemeinen, mit Ihrem Stiftungsfonds und Ihren guten Taten im Besonderen sammeln können. Aus diesem Grund ist es möglich, bereits ab 50.000 Euro einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten. Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen der Stiftung erhöhen, sind natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich.
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