Hauptnavigation

Gut zu wissen

Die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung und Sparkassen-BasisRente können steuer­mindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2019 sind das 88 Prozent der jährlichen Beitrags­summe von maximal 24.305 Euro (Ledige) bzw. 48.610 Euro (Verheiratete). Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozent­satz jährlich um 2 Prozent auf 100 Prozent. Die aus dieser Alters­vorsorge erzielten Alters­einkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie die gesetzliche Renten­zahlungen.

 Cookie Branding
i