Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direktversicherung oder Pensionskasse miteinzuzahlen, soweit er Beiträge zur Sozialversicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersvorsorge für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt Arbeitgebern genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Mitarbeiterbindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiter präsentieren sich Firmen als attraktiver Arbeitgeber.
Die Direktversicherung ist ein "Gehaltumwandlungs-Modell", bei dem Ihr Arbeitgeber eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt, bei der Sie bezugsberechtigt sind.
Nutzen Sie alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge und sammeln Sie Beiträge in einer Renten- oder Lebensversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt. So können Sie neben Ihrem Einkommen auch den Ehegatten oder Lebenspartner absichern.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:
In der Einzahlphase
In der Auszahlphase
Merkmale
**Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, 4% der BBG entsprechen 3.408,00 EUR (Stand: 01.01.2021)