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Direktversicherung - Vorsorgen und Ihnen nahestehende Personen absichern

Die Direktversicherung ist ein "Gehaltumwandlungs-Modell", bei dem Ihr Arbeitgeber eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt, bei der Sie bezugsberechtigt sind.

Nutzen Sie alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge und sammeln Sie Beiträge in einer Renten- oder Lebensversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt. So können Sie neben Ihrem Einkommen auch den Ehegatten oder Lebenspartner absichern.

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:

In der Einzahlphase

  • Sichern Sie sich Steuervorteile bei der Einzahlung, da die Beitragszahlung bis zu einer Höhe von 3.408,00 EUR (4% der Beitragsbemessungsgrenze**) steuer- und sozialabgabenfrei ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bis zu weiteren 3.408,00 Euro (4% der Beitragsbemessungsgrenze**) steuerfrei ansparen.
  • Erworbene Anwartschaften können auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden (Portabilität).
  • Angespartes Kapital ist bei Arbeitslosigkeit geschützt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingebracht werden.

In der Auszahlphase

  • Vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn können Sie anstelle der Rentenzahlung eine Kapitalabfindung vereinbaren.

Merkmale

  • Sie haben die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsrente und/oder eine Hinterbliebenenversorgung zu vereinbaren.
  • Die Rente aus der Direktversicherung ist voll steuerpflichtig, jedoch profitieren Sie davon, dass im Ruhestand der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger ist als zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.
  • Bei der Arbeitnehmer finanzierten bAV steht die Versicherungsleistung immer Ihnen als Arbeitnehmer bzw. im Todesfall Ihrem Ehegatten oder Ihren kindergeldberechtigten Kindern zu.

**Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, 4% der BBG entsprechen 3.408,00 EUR (Stand: 01.01.2021)

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