Hauptnavigation

Staatlich gefördert

Legen Sie einen Teil Ihres Brutto­gehaltes für den Ruhe­stand zurück und sparen Sie so Steuern und Sozial­abgaben. Die Leistungen werden erst bei der Auszahlung versteuert. In der Regel ist der Steuer­satz während der Renten­bezugs­zeit geringer als im Erwerbs­leben.

Die Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung werden bei gesetz­lich bzw. freiwillig gesetzlich Kranken­versicherten ebenfalls erst in der Leistungs­phase fällig. Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte in der Kranken­versicherung einen dynamischen Freibetrag – so bleibt mehr von Ihrer Betriebsrente übrig (Betriebsrenten­freibetragsgesetz).

 Cookie Branding
i