Legen Sie einen Teil Ihres Bruttogehaltes für den Ruhestand zurück und sparen Sie so Steuern und Sozialabgaben. Die Leistungen werden erst bei der Auszahlung versteuert. In der Regel ist der Steuersatz während der Rentenbezugszeit geringer als im Erwerbsleben.
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden bei gesetzlich bzw. freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ebenfalls erst in der Leistungsphase fällig. Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung einen dynamischen Freibetrag – so bleibt mehr von Ihrer Betriebsrente übrig (Betriebsrentenfreibetragsgesetz).