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Unterstützungskasse - Profitieren Sie bei jeder Gehaltszahlung

Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Ihr Arbeitgeber lässt Ihnen durch seine Unterstützungskasse Versorgungsleistungen zusagen.

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:

In der Einzahlphase

  • Sie können gleich bleibende oder steigende Beitragszahlungen vereinbaren. Diese sind in ihrer Höhe unbegrenzt, so dass die Unterstützungskasse insbesondere für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen interessant ist.
  • Sichern Sie sich Steuervorteile für Ihre Beiträge, da die Aufwendungen für die Pensionszusage nicht als Arbeitslohn gelten und daher nahezu unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei sind.*
  • Angespartes Kapital ist bei Arbeitslosigkeit geschützt.
  • Bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung geht der erworbene Anspruch auf die Hinterbliebenen über.

In der Auszahlphase

  •  Vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn können Sie anstelle der Rentenzahlung eine Kapitalabfindung vereinbaren.
  • Bei Rentenbeginn werden Ihnen die eingezahlten Beiträge sowie garantierte Erträge und erwirtschaftete Überschüsse ausgezahlt.

Merkmale

  • Die Leistung aus der Unterstützungskasse ist voll steuerpflichtig, jedoch profitieren Sie im Ruhestand davon, dass der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger ist als zu Erwerbszeiten.
  • Sie haben die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsrente und/oder eine Hinterbliebenenversorgung zu vereinbaren.
  • Die unverfallbaren Leistungen aus der Unterstützungskasse steht immer Ihnen als Arbeitnehmer bzw. im Todesfall Ihrem Ehegatten oder unterhaltspflichtigen Kindern zu.

*Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge gilt max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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