Ab 2026 plant der Staat die Einführung der Frühstart-Rente. Auch wenn Details noch offen sind, hilft diese Förderung dabei, zeitig fürs Alter vorzusorgen. Dabei kombiniert die Frühstart-Rente staatliche Zahlungen mit langfristiger Kapitalanlage. Über Jahrzehnte entsteht so eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen 6 und 17 Jahren, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, können die Frühstart-Rente erhalten.
Ab 2026 soll die Einführung jahrgangsweise erfolgen, beginnend mit Kindern, die dann 6 Jahre alt werden – also 2020 geboren wurden. Wichtig dabei: Die Zahlungen sollen jeweils rückwirkend zum 01.01.26 geleistet werden.
Monatlich erfolgen 10 Euro Einzahlung durch den Staat ab 2026.
Benötigt wird ein spezielles, auf den Namen des Kindes lautendes Depot (oft auch "Kinderdepot" genannt), das für die staatliche Förderung zertifiziert ist. In dieses Depot fließt das Geld (vom Staat) und wird dann bis zur Rente steuerfrei angelegt.
Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, plant die Bundesregierung, ab 2026 für jedes Schulkind ein staatlich gefördertes Depot einzurichten. Das Ziel: Junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heranführen und durch den Zinseszinseffekt langfristig Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen. Die genauen Rahmenbedingungen sind aktuell noch unklar. Trotzdem können Sie heute schon für die Rente Ihrer Kinder aktiv werden – mit einem Kinderdepot der Kreissparkasse Köln.
Die staatliche Förderung erhalten Kinder ab dem Jahrgang 2020. Alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, haben demnach Anspruch auf ein Altersvorsorgedepot.
Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht. Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.
Die Beiträge sollen in ein kapitalgedecktes Depot fließen, das zum Beispiel in Fonds oder ETFs investiert. Damit kann das Guthaben langfristig vom Zinseszinseffekt profitieren.
Nach dem 18. Geburtstag besteht die Möglichkeit weiterhin private Einzahlungen auf das Altersvorsorgedepot vorzunehmen, um das angesparte Kapital weiter aufzustocken. Das bereits angesparte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt und die Erträge profitieren weiterhin von Steuerfreiheit, wodurch das Vermögen langfristig wachsen kann.
Eine Auszahlung ist erst mit dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter vorgesehen.
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