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Steuerersparnis

  • Ihren Eigenbetrag und die erhaltenen Zulagen (max. 2.100 Euro) können Sie in der Einkommensteuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben geltend machen.
  • Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die erhaltene Zulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Steuererklärung erstattet.
  • Vor allem kinderlose "Riester-Sparer" und "Gut-Verdiener" profitieren von dem Sonderausgabenabzug.

Zwar zahlen Sie später im Ruhe­stand Steuern auf Ihre Riester-Rente – dann aber in der Regel mit einem günstigeren Steuer­satz.

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