Hauptnavigation

Viele profitieren

Wer erhält die staatliche Förderung?

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Pflegepersonen
  • Geringfügig Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind bzw. die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte Selbstständige
  • Versicherte während der Elternzeit
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Behinderte in anerkannten Werkstätten
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder -hilfe, Krankengeld, etc.) Voraussetzung: Sie waren im Jahr vor Beginn der Leistung rentenversicherungspflichtig, ansonsten besteht die Möglichkeit, eine Pflichtversicherung zu beantragen.
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (Beamte, Richter, Soldaten)
  • Beschäftigte mit Rentenanwartschaften, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geführt werden (z.B. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst)
  • Ehegatten/eingetragene Lebenspartner von begünstigten Personen

Wenn nur ein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner zum förderfähigen Personenkreis gehört und dieser einen Vorsorgevertrag abgeschlossen hat, kann der nicht förderfähige Ehepartner/Lebenspartner einen eigenen zulagengeförderten Vertrag abschließen. Das können z.B. auch Selbstständige sein, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

 Cookie Branding
i