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Stressfrei studieren

Stressfrei studieren ohne Jobben und Nachtschichten

Vorlesungen an der Uni, die Prüfungen vor der Tür und jede Menge Ausgaben gehen vom Konto ab. Dafür parallel arbeiten gehen und mit Glück etwas Zeit für Freunde und Familie finden, das wäre perfekt. Weil der Tag aber nur 24 Stunden hat, ist perfekt eben nur ein Idealzustand. Der KfW-Studienkredit hilft Ihnen, sich auch mit wenig eigenem Einkommen ganz auf das Studium zu konzentrieren.

Auf einen Blick

  • Auszahlungsbeträge zwischen 100,00 EUR und 650,00 EUR pro Monat für max. 14 Fördersemester
  • Unabhängig von Studienfach, Studienart und Einkommen der Eltern
  • Kreditnehmer mind. 18 Jahre und max. 44 Jahre alt
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible und moderate Tilgung, Rückzahlung jederzeit und kostenfrei, Sondertilgung möglich
So funktioniert's

So funktioniert der KfW-Studienkredit

Nach dem Studium

Studium beendet, was passiert dann?

Direkt weiter studieren, Gap-Year oder Berufseinstieg? Passen Sie die Rückzahlung einfach Ihrer Planung an.

Passen Sie die Rückzahlung Ihren Plänen an

Nach Abschluss des Studiums, also dem Ende der Auszahlungphase, wechseln Sie in die so genannte Karenzphase von 6 bis 23 Monaten. In dieser Zeit zahlen Sie lediglich die Zinsen
Ihres Darlehens. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Zurückkehren zur Auszahlungphase möglich.

Die Tilgungsphase, welche zwischen 10 und maximal 25 Jahre dauert, beginnt im Anschluss an die Karenzphase. Sie zahlen in dieser Zeit Ihren Kredit als Annuitäten-Darlehen zurück. Sie können währenddessen auch Sondertilgungen oder kostenfrei eine außerplanmäßige Rückzahlung des Studienkredits vornehmen.

Konditionen

Die Verzinsung des KfW-Studienkredits ist variabel und wird halbjährlich zum „Roll-Over-Termin“ neu festgelegt. Sie können sich ab dem 6. Fachsemester nach Erbringung eines Leistungsnachweises im Rahmen einer Festzinsvereinbarung mit der KfW einen festen Zins für die Rückzahlung über mehrere Jahre sichern.

Weitere Informationen und eine aktuelle Konditionenübersicht zum Studienkredit finden Sie bei der KfW.

Antrag

Einfach und schnell bei der Sparkasse beantragen

Antrag bei der Kreissparkasse Köln einreichenDen Kreditvertrag schließen Studierende mit der KfW-Bank ab. Wir als Sparkasse unterstützen dabei die organisatorische Abwicklung Ihres Antrags.

Nachdem Sie den Online-Antrag über die KfW ausgefüllt haben, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater bei der Kreissparkasse Köln. Als Vertriebspartner der KfW-Förderbank wickeln wir Ihren Antrag ab. Anhand Ihres Ausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung werden Sie vor Ort in der Filiale legitimiert.

Wir leiten anschließend Ihren Antrag an die KfW weiter. Änderungen können Sie zu jedem neuen Semester direkt bei der KfW beantragen.

Unterlagen-Checkliste für Ihren Termin

  • aktueller Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Kontoverbindungs-Nachweis (d.h. Ihre Bankkarte bzw. Sparkassen-Card)
  • Studiennachweis (gültige Studienbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung)

Noch kein Studentenkonto?
Falls Sie noch keine Kontoverbindung haben, können Sie das kostenlose Studentenkonto S-GiroCampus plus bei der Kreissparkasse Köln eröffnen. Geben Sie einfach Ihrem Berater Bescheid oder eröffnen Sie es direkt online.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Zusage zum Studienkredit

AltersstaffelUm eine Finanzierung bei der KfW bentragen zu
können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, das Höchstalter zu Studienbeginn ist 44.

  • max. 24 Jahre für max. 14 Fördersemester*
  • max. 34 Jahre für max. 10 Fördersemester*
  • max. 44 Jahre für max. 6 Fördersemester*

*Wiedereintritt in die Auszahlungsphase aus der Karenz- bzw. Tilgungsphase für die Finanzierung eines weiteren Studiumsbereits vollständig absolvierte Semester im zu fördernden Studienfach werden auf max. Fördersemester angerechnet und führen zur Verkürzung der Auszahlungsphase

Weitere Hinweise

  • an einer staatlichen / staatlich anerkannten Universität bzw. Fachhochschule in Deutschland eingeschrieben (Auslandssemester teilweise gefördert, Urlaubssemester ausgeschlossen)
  • Zu- oder Absage unabhängig vom Einkommen der Eltern oder Bafög-Berechtigungen
  • keine Sicherheiten erforderlich
  • für deutsche Staatsbürger und Staatsangehörige
    von EU-Mitgliedsländern, die sich mindestens für 3 Jahre in Deutschland aufgehalten haben
  • vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge und Berufsakademien werden nicht gefördert
  • Spätestens nach dem 6. Fördersemester ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.  
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