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Überblick

Warum eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?

 

Ärger am Bau - keine Seltenheit! Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind - oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit der ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.

Vorteile

  • Absicherung von Streitigkeiten aus diesem Bauvorhaben einzigartig auf dem Markt
  • Keine Selbstbeteiligung, wenn Rechtsschutzfall mit der Beratung erledigt ist
  • Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit

Planungsfehler beim Bau Ihrer Immobilie

Was machen Sie, wenn es zu Baufehlern kommt? Ein Beispiel.

Haftung bei Produktionsfehlern

Was passiert wenn?

Fragen und Antworten

Einige Fragen und Antworten finden Sie hier.

Starke Leistungen

  • Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland:
    Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung, Eigentums­wohnungen, Ferien­häuser,  Ferien­wohnungen und sogar Mehrfamilien­häuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Die Versicherungs­summe beträgt 100.000 Euro pro Rechts­schutz­fall
  • Versicherter Zeitraum: 5 Jahre
  • Keine Wartezeit
  • Inklusive Rechtsservice MEINRECHT
  • Bauherren-Rechtsschutz to go: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000 Euro
  • Ihre Sparkasse informiert Sie über die Abschluss­voraus­setzungen

Bauherren-Rechtsschutz - einzigartig und nur bei der Sparkassen-Finanzgruppe.

Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.

Vermittlerinformationen

Details

Versichern, was bisher nicht versicherbar war

 

Bei Ihrer Sparkasse

Diese Immobilien-Rechts­schutz­versicherung wird bei Ihrer Sparkasse angeboten. Wichtiger Plus­punkt: Es gibt keine Warte­zeiten.

Sicher planen

Damit beim Bauen, Kaufen und Sanieren alles glatt geht, erhalten Sie als Bauherrin oder Bau­herr Rechts­schutz im Vertrags- und Sachen­recht.

Hohe Kosten­übernahme

Es werden bis zu 100.000 Euro pro Rechts­schutz­fall über­nommen.

Wichtig zu wissen

Den Versicherungs­schutz können Sie zu folgenden Bedingungen in Ihrer Spar­kasse abschließen.

Für Kredit­nehmerinnen und Kredit­nehmer

Versicherungs­nehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel die kreditnehmende Person – als Eigentümerin oder Eigentümer einer privaten Wohn­einheit oder als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Bau­maßnahme.

Auch für Vermieter­innen und Vermieter

Der Versicherungs­schutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland mit bis zu sechs Wohn­einheiten.

Gut beraten

Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt bei privaten Bau­projekten dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.

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