Ärger am Bau - keine Seltenheit! Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind - oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit der ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.
Was machen Sie, wenn es zu Baufehlern kommt? Ein Beispiel.
Was passiert wenn?
Einige Fragen und Antworten finden Sie hier.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Schützen Sie Ihr Haus vor dem so genannten "Bauunfall".
Vom ersten Spatenstich an
Sichern Sie Ihr Einkommen.
Eigentum bedeutet meist langjährige finanzielle Verpflichtungen, denen man regelmäßig nachkommen muss: laufende Kosten, Tilgungen und Instandhaltung. Gut, wenn Sie für alle Fälle vorgesorgt haben.
Zum Schutz Ihrer Familienangehörigen übernehmen wir für den Fall Ihres Ablebens während der Vertragsdauer die noch ausstehende Restschuld Ihrer Baufinanzierung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.
Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
Eine über die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers andauernde Arbeitsunfähigkeit oder eine Arbeitslosigkeit können zu hohen Einkommenseinbußen führen. Der folgende Fall verdeutlicht z.B. die durch eine Arbeitslosigkeit entstehende Einkommenslücke:
Beispiel
mtl. Nettoeinkommen 2.500,00 Euro
Einkommenslücke bei Arbeitslosigkeitca. 1.000,00 Euro
Quelle: Provinzial
Die Arbeitseinkommensverlustversicherung übernimmt daher im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit aus einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für die vereinbarte Dauer die Zahlung Ihrer versicherten Darlehensrate und mindert somit Ihren Einkommensverlust.