Ärger am Bau - keine Seltenheit! Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind - oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit der ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.
Was machen Sie, wenn es zu Baufehlern kommt? Ein Beispiel.
Was passiert wenn?
Einige Fragen und Antworten finden Sie hier.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
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Der Bauherrenrechtsschutz kann nur für privat genutzte Objekte in Deutschland für Neu- und Umbauten bis max. einer Bausumme von 2 Mio. Euro abgeschlossen werden.
Voraussetzung für den Abschluss ist eine Finanzierung des Bauvorhabens über eine Sparkasse, LBS oder KFW oder der gleichzeitige Abschluss einer Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht-, Bauhelferunfall- und einer Wohngebäudeversicherung mit einer Feuerrohbauversicherung über die Provinzial bzw. den öffentlich rechtlichen Verbundpartner und die PVHB-Vollkombination für Hauseigentümer über die ÖRAG. Eine weitere Voraussetzung für den Abschluss der Bauherrenrechtsschutz ist, dass die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben bzw. noch keine Baubeginnanzeige gestellt wurde (Ausnahme bei Einbinden eines Bauträgers).
Für Bauvorhaben, die über einen Bauträger erstellt oder erworben werden, kann der Bauherrenrechtsschutz ebenfalls beantragt werden. Voraussetzung ist hier, dass der Antrag auf Bauherrenrechtsschutz vor Unterschrift beim Bauträger abgeschlossen wird und die Finanzierung ebenfalls über eine Sparkasse, LBS oder KfW erfolgt ist.
Die Berechnungsgrundlage für den Versicherungsbeitrag bildet die Bausumme.
Die Bausumme setzt sich zusammen aus den Gesamtkosten eines Bauvorhabens inkl. der Grundstückskosten. Zu den Baukosten gehören z.B. Architektenkosten, Kosten für Bauleistungen inkl. Stundenlohnarbeiten, dem Neuwert von Baustoffen und Bauteilen, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 1.000,00 Euro. Sofern der Versicherungsfall durch eine Beratung oder eine Mediation erledigt ist, entfällt die Selbstbeteiligung.
Im Versicherungsumfang ausgeschlossen sind Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung selbst oder mit der Insolvenz des Bauträgers stehen.
Grundsätzlich sind Erhöhungen der Bausumme dem Versicherer anzuzeigen, damit eine Anpassung des Vertrages erfolgt. Unterbleibt dies, kann es im Schadenfall zu einer Unterdeckung in Form einer Quotelung kommen.
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