Ärger am Bau - keine Seltenheit! Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind - oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit der ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.
Was machen Sie, wenn es zu Baufehlern kommt? Ein Beispiel.
Was passiert wenn?
Einige Fragen und Antworten finden Sie hier.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Schützen Sie Ihr Haus vor dem so genannten "Bauunfall".
Vom ersten Spatenstich an
Sichern Sie Ihr Einkommen.
Sie haben für die Erstellung Ihres Einfamilienhauses eine Architektin beauftragt, die die Berechnungen der Flächen und die Statikpläne erstellt hat. Nachdem die Bodenplatte durch eine beauftragte Baufirma erstellt wurde, wird festgestellt, dass die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück geringer ausfallen. Das Bauamt reklamiert dies und fordert Sie zum Rückbau auf, andernfalls wird eine Strafe erhoben. Die Mehrkosten für die Korrektur der Bodenplatte möchten Sie erstattet haben.
Die Architektin als auch die Baufirma weisen jegliche Schuld von sich. Im Rahmen des Gerichtverfahrens wird durch einen beauftragten Gutachter festgestellt, dass die Architektin die Flächen falsch berechnet hat und diese zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.