Ärger am Bau - keine Seltenheit! Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind - oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit der ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.
Was machen Sie, wenn es zu Baufehlern kommt? Ein Beispiel.
Was passiert wenn?
Einige Fragen und Antworten finden Sie hier.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Schützen Sie Ihr Haus vor dem so genannten "Bauunfall".
Vom ersten Spatenstich an
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Sie haben ein Einfamilienhaus aus den 30er Jahren erworben und erneuern das komplette Wasserleitungssystem. Trotz Erneuerung treten in kurzen Abständen diverse Leitungswasserschäden ein. Ein von der Wohngebäudeversicherung beauftragter Gutachter stellt fest, dass die erneuerten Rohre fehlerhaft sind und es sich anscheinend um einen Produktionsfehler handelt. Aufgrund dieser Erkenntnis verlangen Sie von dem damaligen Installateur im Rahmen der Gewährleistungsfrist den Austausch aller Rohre. Dieser weigert sich und sieht den Hersteller der Rohre in der Pflicht, die Kosten für den Austausch zu übernehmen. Da keine Einigung möglich ist, erwirken Sie auf dem gerichtlichen Weg den Austausch der Rohre sowie Übernahme der Kosten.
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