Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Versicherte, haben laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Da die GKV jedoch nicht für Behandlungen aufkommt die „das Maß der notwendigen Versogung überschreitet“, müssen Sie manches aus der eigenen Tasche bezahlen. Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen diese Kosten zumindest teilweise oder komplett für Sie. Dies ist abhängig von der jeweiligen Absicherung. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz gezielt und sorgen Sie für eine optimale Absicherung im Krankheitsfall.
Genießen Sie beste Voraussetzungen, um schnell wieder gesund zu werden. Mit unseren Krankenzusatzversicherungen haben Sie Anspruch auf alles, was eine schnelle Heilung fördert – oder kurz: Sichern Sie sich mit unseren Krankenzusatzversicherungen eine Behandlung erster Klasse.
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Krankenkassenleistungen sind nicht für die Ewigkeit ausgelegt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann sie verändern, kürzen oder streichen. Um stetig steigende Zuzahlungen bei Medikamenten, höhere Eigenbeteiligungen für Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) beim Arztbesuch, Kunstoffimplantat beim Zahnarzt, oder Einzelzimmer satt Mehrbettzimmer und auch homöopathische Leistungen zu reduzieren, helfen Krankenzusatzversicherungen. Mit solchen zusätzlichen Versicherungen kann sich jeder ähnlich wie ein Privatpatient behandeln lassen.
Ob Heilpraktiker, Osteopathen, Zahnarzt, im Pflegefall oder die Unterbringung als Privatpatient – sichern Sie sich die bestmögliche medizinische Versorgung durch eine sinnvolle Krankenzusatzversicherung.
Eine private Krankenzusatzversicherung ist als Ergänzung zu Ihrer normalen – also gesetzlichen – Krankenversicherung zu verstehen. Diese deckt lediglich die notwendigen Behandlungen ab. Alles was darüber hinaus geht, können Sie durch eine private Zusatzversicherung absichern. Zum Beispiel Zahnersatz, Impfungen oder eine Unterbringung im Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Auch eine Zahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist möglich.
Letztlich muss jeder selber entscheiden, ob man Leistungen für die eigene Gesundheit zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse versichert. Immer dann, wenn Sie selber nicht in der Lage wären, zusätzliche Kosten für Behandlungen zu bezahlen, diese jedoch gerne in Anspruch nehmen würden, sollten Sie eine Versicherung dafür abschließen. Für Auslandsaufenthalte sollten Sie vorab unbedingt prüfen, ob Sie eine private Reisekrankenversicherung benötigen, denn außerhalb der EU gilt Ihr gesetzlicher Krankenschutz oft nicht. Für viele Selbstständige und Angestellte ist eine Krankentagegeldversicherung absolut sinnvoll, um sich für den Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit vor dem finanziellen Ruin zu schützen.
Welche Police sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie sollten daher genau überprüfen, was sich für Sie, Ihre Familie und Ihre Lebenssituation lohnen könnte. Krankenzusatzversicherungen gibt es zum Beispiel für Zahnersatz, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Seh- und Hörhilfen sowie Schutz bei Auslandsreisen. Wenn Sie im Krankenhaus ein Einzel- oder Zweibettzimmer wählen oder die Chefarztbehandlung wünschen, springt eine Krankenhauszusatzversicherung ein.
Auch die Krankentagegeldversicherung gehört zu den privaten Zusatzversicherungen: Sie zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Tagessatz.
Wenn Sie die Heilpraktik bevorzugen: Die meisten Kosten für Naturheilverfahren und Osteopathie werden nicht von der gesetzliche Versicherungen getragen, eine ambulante Zusatzversicherung durchaus.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Solidarsystem. Das bedeutet: Jeder Versicherte bekommt denselben Schutz unabhängig davon, wie viel er oder sie einzahlt. Der Monatsbeitrag richtet sich in der GKV nach dem Einkommen des Versicherten. Wer weniger verdient, zahlt weniger Beitrag, bekommt aber trotzdem dieselben Leistungen wie alle anderen. Wer mehr verdient, zahlt mehr Beitrag, wird deswegen aber nicht besser behandelt. Die meisten medizinischen Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Krankenkassen gleich.
Wer mehr möchte oder braucht, als die gesetzliche Krankenversicherung leistet, kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschließen. Da diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, tragen Sie die Kosten dafür selbst.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse ist bei einem privaten Zusatzschutz nicht automatisch die Familie mitversichert. Ehepartner oder Ehepartnerin und Kinder benötigen jeweils einen eigenen Vertrag.
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