Mit dem vorzeitigen Tod oder der schweren Krankheit eines Menschen bricht für die Angehörigen oft ein empfindliches Bauwerk aus Einkommen, privater Arbeitsteilung und gegenseitiger Unterstützung zusammen. Lebenspartner und Eheleute sind häufig auch finanziell aufeinander angewiesen –vor allem, wenn Kinder gemeinsam erzogen werden oder Wohneigentum noch nicht abbezahlt ist. Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt durchschnittlich nur rund 30 % des letzten Nettoeinkommens. Paare ohne Trauschein haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung. Mit der Risiko-Lebensversicherung sorgen Sie auch dann noch für Ihre Liebsten, wenn Sie es nicht mehr persönlich können.
Eine Risiko-Lebensversicherung fängt Ihre Angehörigen finanziell auf. Im Fall der Fälle wird Ihren Hinterbliebenen die Versicherungssumme direkt ausgezahlt. Dadurch können Ihre Angehörigen das plötzlich wegfallende Einkommen kompensieren oder den laufenden Kredit für die Immobilie tilgen. Das ist im Ernstfall eine echte Entlastung und auch zu Lebzeiten bereits eine beruhigende Vorstellung.
Lebensumstände können sich ändern, die Risiko-Lebensversicherung auch. So können Sie die Versicherungssumme bei einer Vielzahl von Anlässen anpassen. Dazu zählen beispielsweise Heirat, Geburt, Eintritt in die Selbstständigkeit sowie Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie. Und das ohne erneute Gesundheitsfragen. Denn so individuell Ihr Leben ist – so individuell sollte auch die Absicherung sein.
„Meine Partnerin und ich haben zwei kleine Kinder. Als Hauptverdiener unserer kleinen Familie bin ich mir meiner großen Verantwortung bewusst. Als unser erstes Kind geboren wurde, habe ich mich deswegen für eine Risiko-Lebensversicherung bei der Provinzial entschieden. Seitdem habe ich die Gewissheit, dass meine Familie finanziell abgesichert ist, falls mir etwas passieren sollte.“
„Mein Mann und ich sind seit Kurzem stolze Immobilienbesitzer und haben dafür ein Darlehen aufgenommen. Um im Falle eines Unglücks die monatlichen Raten weiterhin bezahlen zu können, haben wir eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen. Das beruhigt uns sehr. Denn mit einem Einkommen allein würden die finanziellen Belastungen nicht zu stemmen sein.”
Es kann immer etwas passieren. Plötzlich steht Ihr Gehalt nicht mehr zur Verfügung. Trotzdem muss die Miete Ihrer Wohnung oder die Rate fürs Eigenheim sowie die Ausbildung Ihrer Kinder weiterhin bezahlt werden. Ziel ist es, zu vermeiden, dass Ihre Familie die finanzielle Last dafür übernehmen muss.
Jeder, der etwas zum gemeinsamen Leben beiträgt. Auch die Versorgung und Betreuung der Kinder kann zu einer großen finanziellen Belastung werden, wenn plötzlich ein Elternteil fehlt. Eine Haushaltshilfe kann im Fall der Fälle zumindest ein bisschen den Rücken freihalten – die Kosten dafür sollten deshalb einkalkuliert werden.
Familie und Kinder sollten abgesichert sein, solange diese sich nicht selbst versorgen können oder bis sie zum Beispiel (eine ausreichend hohe) Rente beziehen. Geht es um eine Darlehensfinanzierung, sollte die Absicherung an die Laufzeit des Darlehens angepasst werden.
Die Versorgung der Angehörigen muss über viele Jahre sichergestellt sein. Daher ist es wichtig, in ausreichender Höhe vorzusorgen. Stiftung Warentest empfiehlt das drei- bis fünffache des Brutto-Jahreseinkommens. Diese Summe sichert Ihrer Familie die Miete und die allgemeinen Lebenshaltungskosten.
Die Todesfallleistung aus einer Risiko-Lebensversicherung ist einkommensteuerfrei. Allerdings kann Erbschaftsteuer anfallen, falls die gesetzlichen Freibeträge überschritten sind. Für unverheiratete Partner beträgt der Freibetrag beispielsweise nur 20.000 Euro. Vor allem in diesem Fall eignet sich ein sogennanter „Über-Kreuz-Vertrag“.
Hierbei wird der Vertrag so gestaltet, dass bei der Auszahlung der Versicherungssumme keine Erbschaftssteuer anfällt. Um sich für den Todesfall eines Partners (zum Beispiel des Hauptverdieners) abzusichern, schließt man als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter den Vertrag auf das Leben des Partners ab – bei einer gegenseitigen Absicherung also „über Kreuz“. Bei Abschluss des Vertrags auf das eigene Leben würde eine Erbschaftssteuer anfallen, wenn der Gesamtwert des Erbes inklusive Versicherungsleistung über den Freibeträgen liegt.
Die Tarife unterscheiden sich nach dem Raucherstatus (langjährige Nichtraucher seit mindestens zehn Jahren, frische Nichtraucher seit mindestens einem Jahr und Raucher). Bei Rauchern besteht ein höheres Risiko früher zu versterben. Haben Sie einen Raucher-Tarif abgeschlossen, nun aber in den letzten zwölf Monaten nicht mehr geraucht und beabsichtigen Nichtraucher zu bleiben, können Sie in den frischen Nichtraucher-Tarif wechseln und von günstigeren Beiträgen profitieren.
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