Einbruch, Wasserrohrbruch oder Feuer: Es gibt viele Gründe, Wertsachen und wichtige Dokumente nicht zu Hause aufzubewahren.
Schützen Sie, was Ihnen lieb und teuer ist am besten an einem sicheren Ort: in einem Bankschließfach bei der Kreissparkasse Köln.
Die Schließfächer und die darin befindlichen Kassetten dürfen zur Aufbewahrung folgender Dinge genutzt werden:
Der Mieter darf das Schrankfach nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen Sachen benutzen.
Kontaktieren Sie Ihre Beraterin/Ihren Berater über eine Nachricht im Online-Banking, diese/r schaut dies gerne für Sie nach.
Im Mietvertrag ist eine Versicherung enthalten, die im Falle von Beschädigung oder Verlust Ihrer eingelagerten Wertgegenstände einen Betrag von bis zu 10.300 EUR je Schrankfach (bei neuen Mietverträgen) abdeckt.
Sollte der Wert Ihrer Schließfachinhalte diesen Wert übersteigen, haben Sie die Möglichkeit, über eine zusätzliche Schließfachversicherung bei der Provinzial einen höheren Betrag abzusichern.
Fragen und Antworten
Wir bieten Ihnen in jeder Filiale unterschiedliche Schließfachgrößen an. Bitte kontaktieren Sie für die weitere Abstimmung Ihre Filiale per Nachricht oder telefonisch.
Bedingt durch die unterschiedlichen Schließfachgrößen gibt es auch unterschiedliche Preise. Die kleinste Schließfachgröße hat einen Jahrespreis von 45,00 Euro.
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Schließfächern, ist eine Vermietung nur an Kunden mit einem Girokonto bei der Kreissparkasse Köln möglich.
Sie haben während der Öffnungszeiten der jeweiligen Filiale Zugang zu Ihrem Schließfach. Das Zugangsverfahren wird Ihnen vor Ort erklärt.
Zugang zum Schließfach haben die im Vetrag genannten Mieter. Optional können Sie im Beisein dritter Personen eine Vollmacht vereinbaren. Auch Personen mit einer bereits eingerichteten Vorsorgevollmacht sind zugangsberechtigt.
Ihnen werden mit Abschluss eines Schließfachmietvertrages zwei Schlüssel ausgehändigt. Sollte einer der Schlüssel verloren gehen, muss ein Schlossaustausch beauftragt werden. Bei Verlust beider Schlüssel muss ein gewaltsamer Aufbruch inklusive eines Schlossaustausches erfolgen. Die jeweiligen Kosten sind durch die Schließfachmieter zu tragen.
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