Die Kontovollmacht bezieht sich ausschließlich auf das in der Vollmacht benannte Konto. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Sie kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine allumfassende Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht, die eine natürliche Person einer anderen natürlichen Person einräumt. Die bevollmächtigte Person ist anschließend über den Tod hinaus für bestehende und künftige Konten/Kreissparkassen-Depots und Schrankfächer bevollmächtigt. Die Vollmacht gilt lediglich für diese ernannte Person und kann nicht an Dritte übertragen werden. Sie kann jederzeit von beiden Parteien widerrufen werden.
Die Elternvollmacht regelt die Vertretung des Minderjährigen durch den oder die gesetzlichen Vertreter. Gesetzlich gilt die gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Vertreter nur gemeinsam für den Minderjährigen Bankgeschäfte durchführen können.
Sie können sich jedoch auch gegenseitig zur alleinigen Vertretung für den Minderjährigen bevollmächtigen, sodass jeder gesetzliche Vertreter einzeln, verschiedene Bankgeschäfte für den Minderjährigen tätigen kann.
Die Elternvollmacht kann jederzeit von jedem Elternteil widerrufen werden.
Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig, beispielsweise folgende Bankgeschäfte für die minderjährige Person jeweils alleine gegenüber der Sparkasse zu tätigen:
Da niemand mit Sicherheit sagen kann, in welche Situation er oder sie gerät, ist eine Vollmacht im Grunde für jede Person sinnvoll. Beispielsweise für den Fall, dass Sie Ihre Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Aber auch, wenn Sie sicher gehen wollen, dass die bevollmächtigte Person nach Ihrem Tod problemlos Bankgeschäfte für Sie erledigen kann.
Die Kontovollmacht berechtigt unter anderem für Zahlungsverkehrsvorgänge über dieses Konto.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Sparkasse dazu
Sowohl bei der Konto- als auch bei der Vorsorgevollmacht sind Bevollmächtigte beispielsweise für folgende Geschäftsvorfälle nicht autorisiert:
Die Einrichtung von sparkasseneigenen Vollmachten ist kostenfrei.
Die Vorsorgevollmacht und alle anderen Vollmachten gelten nicht für Verbundpartner wie die Provinzial, DEKA, LBS oder andere.
Bei Rückfragen können Sie uns eine Nachricht schreiben oder einen Termin vereinbaren.
Ja, wenn alle Mitkontoinhaber der bevollmächtigten Person eine Vorsorgevollmacht erteilt haben.
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