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Allgemeine Informationen

Checkliste für die Vollmachtserstellung

  • Grundsätzlich sollten Sie die Vollmacht nur einer Person erteilen, der Sie vertrauen
  • Bei Vollmachtserteilung in der Filiale: Beide Personen müssen ein gültiges Legitimationsdokument vorzeigen und gemeinsam unterschrieben
  • Bei Online-Abschluss: Trotz Abschluss des Prozesses ist es möglich, dass sich Ihr Berater mit Ihnen in Verbindung setzt, um die Erteilung der Vollmacht abzuschließen
Kontovollmacht

Kontovollmacht (Verfügungsberechtigung)

 

Was ist eine Kontovollmacht?

Die Kontovollmacht bezieht sich ausschließlich auf das in der Vollmacht benannte Konto. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Sie kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden.

Umfang der Kontovollmacht 

  • Bargeschäfte 
  • Zahlungsverkehrsaufträge
  • Erhalt von Kontoinformationen
  • und vieles mehr

Vorteile der Kontovollmacht

  • Ausübung von Bankgeschäften flexibel übertragen
  • Konten individuell auswählbar
  • Im Falle von Krankheit und Unfall abgesichert
Ihr nächster Schritt

Erteilen, ändern oder löschen Sie über den Online-Antrag eine Kontovollmacht. Alternativ können Sie einen Termin in einer Filiale vereinbaren.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine allumfassende Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht, die eine natürliche Person einer anderen natürlichen Person einräumt. Die bevollmächtigte Person ist anschließend über den Tod hinaus für bestehende und künftige Konten/Kreissparkassen-Depots und Schrankfächer bevollmächtigt. Die Vollmacht gilt lediglich für diese ernannte Person und kann nicht an Dritte übertragen werden. Sie kann jederzeit von beiden Parteien widerrufen werden.

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

  • Gilt für alle Kreissparkassen-Konten 
  • Über den Tod hinaus
  • Zweifelsfreie Vollmachtserteilung
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie hier einen Termin zum Thema Vorsorgevollmacht.

Elternvollmacht

Elternvollmacht

Was ist eine Elternvollmacht?

Die Eltern­vollmacht regelt die Vertretung des Minder­jährigen durch den oder die gesetzlichen Vertreter. Gesetzlich gilt die gemeinschaftliche Verfügungs­berechtigung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Vertreter nur gemeinsam für den Minder­jährigen Bank­geschäfte durch­führen können.

Sie können sich jedoch auch gegen­seitig zur alleinigen Vertretung für den Minder­jährigen bevoll­mächtigen, sodass jeder gesetzliche Vertreter einzeln, verschiedene Bank­geschäfte für den Minderjährigen tätigen kann.

Die Elternvollmacht kann jederzeit von jedem Elternteil widerrufen werden.

Vorteile der Elternvollmacht

  • Gemeinsame Termine mit allen Elternteilen sind nicht mehr notwendig
  • Kann für jedes Kind individuell geregelt werden
  • Jederzeit online änderbar

 

Eltern mit kleinem Kind

Umfang einer Elternvollmacht

Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig, beispielsweise folgende Bankgeschäfte für die minderjährige Person jeweils alleine gegenüber der Sparkasse zu tätigen:

  • die Eröffnung eines Kontos zur Geldanlage
  • die Eröffnungs eines Girokontos auf Guthabenbasis
  • die Kündigung der o.g. Kontoverträge
Ihr nächster Schritt

Hier können Sie über den Online-Antrag eine Elternvollmacht erteilen. Alternativ können Sie einen Termin in einer Filiale vereinbaren und mehr über die Elternvollmacht erfahren.

Depotvollmacht

Depotvollmacht für:

DekaBank-Depot

  • Wird unabhängig von Vollmachten bei der Sparkasse abgeschlossen
  • Online abschließbar
  • Vertraute Person für Transaktionen bevollmächtigen

Sparkassendepot

  • In der Vorsorgevollmacht enthalten
  • Vollmacht kann auch einzeln abgeschlossen werden
  • Vertraute Person für Transaktionen bevollmächtigen
Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Vollmacht

Für wen ist eine Vollmacht sinnvoll?

Da niemand mit Sicherheit sagen kann, in welche Situation er oder sie gerät, ist eine Vollmacht im Grunde für jede Person sinnvoll. Beispielsweise für den Fall, dass Sie Ihre Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Aber auch, wenn Sie sicher gehen wollen, dass die bevollmächtigte Person nach Ihrem Tod problemlos Bankgeschäfte für Sie erledigen kann.

Wozu berechtigt eine Kontovollmacht?

Die Kontovollmacht berechtigt unter anderem für Zahlungsverkehrsvorgänge über dieses Konto. 

Wozu berechtigt eine Vorsorgevollmacht?

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Sparkasse dazu

  • über das jeweilige Guthaben zu verfügen und in diesem Zusammenhang Konten, Depots und Schrankfächer zu eröffnen, umzuschreibenund aufzulösen
  • An- und Verkäufe von Wertpapieren und andere börsenmäßige Geschäfte zu tätigen
  • eingeräumte Kontoüberziehungen in Anspruch zu nehmen,– Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige die Konten/Depots betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen
  • Freistellungsaufträge zu erteilen oder zu ändern
  • Vermögensverwaltungsverträge mit der Kreissparkasse Köln abzuschließen und in diesem Zusammenhang der Kreissparkasse Köln-Untervollmachten zu erteilen
  • Zahlungsaufträge und Einzugsaufträge zu erteilen, zu ändern und zu widerrufen
  • für sich SparkassenCards (Debitkarten) und Zugang zum Online-Banking oder Telefonbanking zu beantragen sowie die entsprechende Online-Banking- oder Telefonbanking-Vereinbarung zu ändern
Wozu sind Bevollmächtigte nicht berechtigt?

Sowohl bei der Konto- als auch bei der Vorsorgevollmacht sind Bevollmächtigte beispielsweise für folgende Geschäftsvorfälle nicht autorisiert:

  • Darlehensverträge abzuschließen oder verlängern
  • Vollmacht an Dritte übertragen
  • Kreditlinien auf Girokonten einräumen
Was kostet die Einrichtung einer Vollmacht?

Die Einrichtung von sparkasseneigenen Vollmachten ist kostenfrei.

Gilt die Vorsorgevollmacht auch für Verbundpartner der Sparkasse?

Die Vorsorgevollmacht und alle anderen Vollmachten gelten nicht für Verbundpartner wie die Provinzial, DEKA, LBS oder andere. 

Bei Rückfragen können Sie uns eine Nachricht schreiben oder einen Termin vereinbaren.

Gilt die Vorsorgevollmacht auch bei Gemeinschaftskonten?

Ja, wenn alle Mitkontoinhaber der bevollmächtigten Person eine Vorsorgevollmacht erteilt haben.

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