Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbstständige möglichst in Grenzen gehalten werden.
Sie sind als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise betroffen und benötigen einen Kredit. Bei Ihrer Sparkasse können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Der „KfW-Schnellkredit“ im Überblick
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.
Die vollständigen und verbindlichen Details zum Schnellkredit finden Sie auf der Homepage der KfW. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Link.
Der „KfW-Unternehmerkredit“ im Überblick:
Der „ERP-Gründerkredit Universell“ im Überblick:
Die "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" im Überblick:
Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Einen Überblick über die Programme erhalten Sie auf sparkasse.de.
NRW.BANK | Mehr erfahren |
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen | Mehr erfahren |
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW | Mehr erfahren |
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH | Mehr erfahren |
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz | Mehr erfahren |
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz (MBG) | Mehr erfahren |
Wenn Sie als Folge der Corona-Krise einen Kredit für Ihr Unternehmen benötigen, kann Ihre Sparkasse zusammen mit den Bürgschaftsbanken mit einer Überbrückungsfinanzierung helfen.
Für Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Wein- und Gartenbau), die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die Rentenbank Unterstützung in Form von Liquiditätssicherungsdarlehen.
Die aktuelle Krise stellt uns alle vor riesige Herausforderungen. Es kommt nun auf schnelle Hilfe an – jetzt wo sie benötigt wird. Ihre Sparkasse möchte Ihnen einfach und direkt Liquidität zur Verfügung stellen.
Insgesamt benötigen wir von Ihnen die folgenden sechs Unterlagen.
Bitte füllen Sie zunächst die drei in Schritt 1 aufgeführten Formulare (Vereinfachte Selbsterklärung KMU (1), die Vorbereitung für Ihren KfW-Kreditantrag (2) und den Liquiditätsrechner (3)) aus.
Diese Unterlagen benötigen wir noch von Ihnen:
Unterschreiben und scannen Sie die Formulare 1-3. Anschließend laden Sie diese gemeinsam mit den Unterlagen 4-6 im Online-Antrag hoch.
Den Online-Antrag können Sie über den Button „Förderkredit online anfragen" aufrufen. Für das Ausfüllen und Absenden des Antrags ist eine Anmeldung im Online-Banking erforderlich.
Wir prüfen Ihren Antrag schnell und unbürokratisch, damit Sie von uns schnellstmöglich Liquidität erhalten.
Hinweis:
Jede Unterstützung der Sparkassen stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Ihre Sparkasse prüft gerne, wie sie in Vorleistung gehen kann, damit Sie die benötigten Mittel schnellstmöglich erhalten. Dazu nimmt Ihre Sparkasse Kontakt zu Ihnen auf, sobald Ihr Antrag eingegangen ist.
Sie sind sich unsicher und wissen nicht ob KfW-Mittel für Sie in Frage kommen? Keine Sorge – Ihre Sparkasse kümmert sich und prüft die optimale Finanzierung für Sie. Die KfW-Formulare braucht Ihre Sparkasse dann zunächst nicht. Ihr Online-Antrag reicht, beginnen Sie diesen mit Klick auf den Button "Förderkredit anfragen".
Beantragen Sie staatliche Hilfsmittel direkt über Ihre Hausbank. Nur so kann eine zeitnahe und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Weitere Details rund um die Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer sowie aktuelle Antworten auf die wichtigen Fragen finden Sie auf sparkasse.de.