Der Businessplan - die Struktur für Ihre Geschäftsidee
Am Anfang des Starts in die Selbstständigkeit sollte eins nicht fehlen - ein ausgefeilter Businessplan. Der Businessplan ist der Leitfaden Ihrer Gründung. Er strukturiert Ihr Vorhaben und umfasst alle Informationen, die zur Umsetzung notwendig sind. Daher dient er auch als Basis für Kredite und öffentliche Fördermittel. Ein guter Businessplan sollte folgende Bausteine beinhalten:
Schildern Sie Ihre Geschäftsidee kurz und prägnant. Die Zusammenfassung sollte den Leser für die Geschäftsidee begeistern und ihn zum Weiterlesen animieren. Zum Inhalt gehören:
Der Baustein gliedert sich in die Teilaspekte: Kundenvorteile/Kundennutzen, Stand der Entwicklung und Fertigungsanforderungen.
2.1 Kundenvorteile und Kundennutzen
2.2 Stand der Entwicklung
Dieser Baustein gliedert sich in die Teilaspekte: Branche, Wettbewerb, Kunden.
3.1 Branche / Markt
3.2 Standortwahl:
3.3 Wettbewerb
3.4 Kunden
Dieser Baustein gliedert sich in die Teilaspekte: Markteintrittsstrategie, Vertriebskonzept, Absatzförderung/Werbung.
4.1 Markteintrittsstrategie
4.2 Vertriebskonzept
4.3 Absatzförderung/Werbung
Dieser Baustein gliedert sich in die Teilaspekte: Unternehmensform, fachliche Qualifikation, Branchenerfahrung, kaufmännisches Know-how, Unternehmensorganisation und Personalplanung.
5.1 Unternehmensform
5.2 Fachliche Qualifikation
5.3 Branchenerfahrung
5.4 Kaufmännisches Know-how
5.5 Unternehmensorganisation
5.6 Personalplanung
6.1 Investitionsplanung
6.2 Rentabilitätsvorschau
6.3 Liquiditätsplanung
Ihr Start in die Selbstständigkeit ist ein mutiger Schritt – umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, worauf Sie als Existenzgründerin oder -gründer achten müssen. Folgende Punkte gilt es bei der Gründung zu berücksichtigen:
Je besser Sie über Ihre Branche informiert sind, desto gelassener können Sie in die Selbstständigkeit starten. Brancheninformationen können Ihnen Aufschluss darüber geben, ob Ihre Idee am Markt überhaupt funktionieren wird.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband veröffentlicht Branchenreports zur Entwicklung von über 70 Wirtschaftszweigen in Deutschland. Die Berichte werden jährlich aktualisiert und geben einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung sowie die neuesten Trends der wichtigsten Branchen.
Darüber hinaus erhalten Sie auch bei den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handwerkskammern sowie Zentral- und Fachverbänden des Handwerks aussagekräftige Kennziffern.
Von "A" wie Altersvorsorge bis "U" wie Unfallversicherung. Es gibt eine ganze Reihe an Versicherungen und Maßnahmen, die Sie als Gründerin oder Gründer in Betracht ziehen sollten.
Altersvorsorge
Berücksichtigen Sie bereits in der Gründungsphase die Planung Ihrer Altersvorsorge. Je nach Berufsgruppe kann es sein, dass Sie sich über die gesetzliche Rentenversicherung absichern müssen.
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Als selbstständige Person können Sie freiwillig eine Arbeitslosenversicherung abschließen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung/Erwerbsminderungsrente
Es ist ratsam, sich als Unternehmerin oder Unternehmer frühzeitig über die Angebote der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der gesetzlichen Renten wegen Erwerbsminderung zu informieren.
Betriebliche Versicherungen
Je nach Branche sind unterschiedliche betriebliche Versicherungen für Sie von Bedeutung. Stellen Sie daher fest, für welche Schadensfälle Sie tatsächlich eine Versicherung benötigen.
Krankenversicherung
Als Unternehmerin oder Unternehmer haben sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bleiben gesetzlich krankenversichert oder Sie wechseln zu einer privaten Krankenversicherung. Informieren Sie sich vorab über die möglichen Folgen.
Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Dort erfahren Sie, ob Sie sich versichern müssen oder nicht.
Es empfiehlt sich, sich vor dem Schritt in die Selbstständigkeit auch mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie gewisse Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Unter anderem müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Nach dessen Bearbeitung teilt das Finanzamt Ihnen Ihre Steuernummer mit. Außerdem erfahren Sie, in welchem Turnus Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen und wie hoch Ihre Steuervorauszahlungen sein werden. Gewerbetreibende sind zudem verpflichtet, die Gewerbesteuer im Voraus abzuführen. Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, wie etwa eine GmbH oder UG, muss die Körperschaftssteuer an das Finanzamt entrichtet werden.
Um typische Steuerfehler bereits von Anfang an zu vermeiden, sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater konsultieren. Dieser hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden. Dadurch wird Ihnen die Arbeit deutlich erleichtert.
Bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen können, gilt es einige Formalitäten zu erledigen.
Das Unternehmen anmelden
Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie auf freiberuflicher oder gewerblicher Basis tätig sein möchten. Als freiberuflich arbeitende Person brauchen Sie lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Gewerbetreibende müssen Ihr Vorhaben hingegen beim Gewerbeamt anmelden und, falls Sie zu den Kaufleuten zählen, Ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen.
Genehmigung einholen
Häufig brauchen Gründerinnen und Gründer für ihre selbstständige Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis beziehungsweise eine Genehmigung. Ihre Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer gibt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse.
Gesetze und Verordnungen beachten
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, die für die berufliche Praxis von Bedeutung sind. Es ist daher ratsam, sich bereits während Ihrer Gründungsvorbereitung über die Gesetze und Verordnungen, die für Ihr Vorhaben relevant sind, zu informieren.
Ihre Sparkasse steht Ihnen als kompetente Beraterin und zuverlässige Partnerin auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit zur Seite. Ihre Ansprechperson prüft mit Ihnen Ihre Geschäftsidee, unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans und findet gemeinsam mit Ihnen das passende Finanzierungskonzept.
Zudem können Sie auf ein umfangreiches Netzwerk an Fachleuten zurückgreifen. Beraterinnen und Berater der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern, Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Rechtsbeistände liefern wertvolle Tipps.
Der Besuch von Existenzgründungsseminaren kann wertvolle Informationen liefern. Dort können Sie sich mit Fachleuten austauschen – und somit Ihre Idee verfeinern und optimieren. Außerdem bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) zahlreiche Checklisten, Tipps und Adressen.
Je plausibler und konkreter Sie Ihren Businessplan erarbeiten, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten als Gründerin oder Gründer. Mit der Software SmartBusinessPlan erstellen Sie Ihren Businessplan schnell und professionell – komplett von A bis Z, inklusive Finanzen.
Die Software SmartBusinessPlan unterstützt Sie als Gründerinnen und Gründer bei der Erstellung eines individuellen Businessplans. Im Video erhalten Sie einen ersten Einblick in die wichtigsten Funktionen des Tools.
Registrieren Sie sich online und fordern Sie in der Software einen Gutschein für die kostenlose 30-Tage-Vollversion Ihrer Sparkasse an. Ihr Zugang endet automatisch, es ist keine Kündigung notwendig. Bei Bedarf können Sie Ihren Zugang über einen separaten Kaufprozess verlängern.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.