"Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) (295)“.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp.
Die Angebote der öffentlichen Fördermittel erstrecken sich auf fast alle Arten von Investitionen. Egal ob Sie Kredite, Nachrangdarlehen, Eigenkapital oder Beratung benötigen oder ob Sie in den Bereichen Bauen, Energie sparen, Umwelt- und Klimaschutz oder Infrastruktur investieren wollen.
Öffentliche Förderprogramme
Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.
Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungsprojekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unternehmen, wie zum Beispiel:
2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.
Von diesem Kredit profitieren mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Um als innovatives Unternehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungsbedarf in Investitionen und Betriebsmittel:
Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen bis zu fünf Millionen Euro.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Von diesem Kredit profitieren etablierte Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Sie möchten Ihre Kosten senken und damit sowohl Ihre Finanzen als auch das Klima schonen? Dann heben Sie jetzt die Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen.
Wie? - Das erfahren Sie auf dieser Seite oder unter dem folgenden Link.
Profitieren Sie von unserem Know-how rund um die Themen Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Geothermie (Erdwärme) und Wasserkraft.
Das Wichtigste in Kürze
Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 65 Prozent.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zum Beispiel mit Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik, einschließlich Energiemanagement-Software und Schulung
4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts:
5. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestandsanlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcenschonenden Maßnahmen, die kreislauforientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.
Mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:
Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:
Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.
Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:
Die Entwicklung des technologischen Wissens schreitet immer schneller voran. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Netzwerk zur Lösung Ihrer technologischen Fragestellungen.
Aktuelles Wissen und Know-how in technologischen Bereichen ist heutzutage für Unternehmen in Technologie- und High-tech Bereichen, für den Markterfolg enorm wichtig. In diesem Zusammenhang wollen wir informieren, unterstützen, motivieren und das notwendige Know-how zur Verfügung stellen. Nutzen Sie uns und unser umfangreiches Netzwerk zur Lösung Ihrer technologischen Fragestellungen.
In diesem Bereich steht die Beurteilung von technologieorientierten Unternehmenskonzepten in den folgenden Fällen im Vordergrund:
Wenn notwendig und von den Kunden gewünscht, können in Absprache mit dem Unternehmen die Potenziale und Marktchancen in technologischer Hinsicht mit Experten aus dem externen Kooperationsnetzwerk diskutiert werden. Die Kreissparkasse Köln ist Mitglied in verschiedenen technologieorientierten Vereinen, mit dem Ziel verschiedene Unternehmen zu vernetzen und Synergieeffekte nutzen zu können. Mitglieder sind neben Forschungseinrichtungen viele namhafte Unternehmen aus dem jeweiligen Bereich.
Im Feld des Technologietransfers werden die Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung in die industrielle oder gewerbliche Anwendung transferiert. Die Kreissparkasse Köln unterstützt Sie in diesem Prozess auf vielfältige Weise:
Die Technologieberatung unterstützt Unternehmen hinsichtlich der optimierten Technologieverwertung von im eigenen Unternehmen vorhandenen Technologien, aber auch die Beschaffung von möglicherweise optimierteren, flexibleren, produktiveren oder wirtschaftlicheren Technologien. Hier muss die Finanzierbarkeit des gesamten Prozesses gewährleistet sein. Wenn dies nicht aus eigenen Mitteln realisiert werden kann, müssen entsprechende Partner eingebunden werden.
Eine Technologieberatung kann in diesem Umfeld viele Vorteile bringen. Die Kreissparkasse Köln und deren Netzwerk, vor allem auch die enge Zusammenarbeit mit den Technologie- und Gründerzentren in Bergisch Gladbach (Rheinisch-Bergisches TechnologieZentrum), Hürth (Start-Hürth), Gummersbach (GTC), Rheinbach (GTZ) und Sankt Augustin (BusinessCampus), können für viele Bereiche interessante Anregungen schaffen.
Technologieorientierte Unternehmen haben bestimmte Charakteristika, die in der Finanzierung Berücksichtigung finden müssen. Die Produkte sind technologieintensiv, erklärungsbedürftig und haben meist eine längere Entwicklungsphase zu durchlaufen. Bei der Umsetzung ihrer Ideen stehen etablierte wie junge Unternehmen vor der Situation, die richtige Finanzierung für das Vorhaben einzusetzen. Für innovative Unternehmen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die vom klassischen Kredit bis zur Beteiligungsfinanzierung reicht. Ausgehend vom konkreten Finanzierungsbedarf muss das passende Modell identifiziert werden. Bei der Umsetzung können öffentliche Förderprogramme die Belastungen der Unternehmen reduzieren. Die Technologiefinanzierung wird durch die Einbindung in das Netzwerk der Finanzdienstleistungen erreicht. Der Berater bei der Kreissparkasse Köln identifiziert gemeinsam mit Ihnen das optimale Modell.Die Kreissparkasse Köln stellt Wagniskapital für Existenzgründer und innovative Unternehmen über ihre Tochtergesellschaft KSK-Wagniskapital GmbH zur Verfügung. Zusätzlich ist sie beteiligt an Venture-Capital Fonds, die Kapital für die ganz frühen Phasen der Unternehmensentwicklung bereitstellen.
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