Die Sparkasse unterstützt Sie bei Ihren weltweiten Aktivitäten und schafft eine Vertrauensbasis für die professionelle Abwicklung Ihrer Auslandsgeschäfte. Ihr Institut bietet Ihnen gleich mehrere Möglichkeiten des Dokumentengeschäfts an:
Die Incoterms (International Commercial Terms) werden seit 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC in Paris als Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln herausgegeben. Zur Zeit gelten die Incoterms® 2020. Sie regeln einheitlich die Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel und werden von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt. Allerdings haben Sie keinen Gesetzesstatus. Sie müssen sie also in ihren Vertrag aufnehmen, um ihre Gültigkeit zu sichern. Was regeln die Incoterms?
Zur Zeit der großen Gewürzfahrten war noch klar:
Der Importeur trägt allein Risiko und Kosten, wenn sein Schiff nicht zurückkommt und die Ladung Pfeffer unterwegs das Mahl der Fische würzt. Das war oft nicht weiter schlimm: Wo der Pfeffer wuchs, bekam man ihn annähernd umsonst und wenn zwei von sechs ausgeschickten Schiffen den Heimathafen wieder erreichten, genügte dies, um zu Hause mit dem begehrten Gewürz noch einen satten Gewinn zu erzielen. Wer es sich leisten konnte, versicherte seine Schiffe zusätzlich, falls er jemanden fand, der bereit war, ein so hohes Risiko zu abzudecken.
Dagegen ist heutzutage Kostenminimierung angesagt. Denn der Pfeffer ist mittlerweile eine Massenware und eine verlorene (Schiffs-)Ladung kommt auch nicht mehr so häufig vor, deswegen ist sie aber nicht weniger ärgerlich. Die Absicherung von Waren auf dem Transportweg ist daher das A und O des Außenhandels und ist durchweg möglich. Hauptfrage für jeden Ex- oder Importeur dabei: Wer zahlt den Transport? Und wer trägt wann welches Risiko? Diese Fragen können mit Hilfe der Incoterms geklärt werden.
Mit einem Dokumentenakkreditiv definieren Sie als Importeur Bedingungen, die Ihre Importe sichern. Als Exporteur erhalten Sie von der Bank Ihres Geschäftspartners ein Zahlungsversprechen.
Aufgrund des Zahlungsversprechens der Bank des Importeurs ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die tritt ein, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungsversprechen. Dieses sichert Sie ab: gegen den Ausfall der Akkreditivbank sowie gegen politische Risiken im Ausland.
Beim Dokumenteninkasso werden Sie von Banken im In- und Ausland unterstützt. Die jeweiligen Kreditinstitute überreichen dem Importeur die Dokumente für die Ware erst gegen Vergütung (Dokumente gegen Bezahlung) oder gegen Wechselakzeptierung (Dokumente gegen Akzept). Damit erwirbt der Importeur das Eigentum an der Ware nur bei Zahlung. Und der Exporteur erhält den Warenwert erst nach vorgeschriebener Lieferung.
Unter einer Bankgarantie versteht man das unwiderrufliche, abstrakte Versprechen zwischen einer Bank als Bürgin und einem Kunden als Garantienehmer, in welchem das Kreditinstitut dem Begünstigten versichert, ihm eine Zahlung in vereinbarter Summe zu leisten, sofern vereinbarte Voraussetzungen erfüllt wurden.
Je nach Gepflogenheiten und Rechtsvorschriften im Ausland kann eine Garantie direkt oder indirekt ausgestellt sein:
1 Sicherer für den Exporteur als ein einfaches Zahlungsversprechen, wenn der Erfüllungswillen und die Leistungsfähigkeit (in Geld) des Importeurs vorhanden sind.
2 Ablauf in vereinfachter schematischer Form dargestellt.
Checkliste für den Käufer zur Akkreditiv-Eröffnung
Checkliste für den Verkäufer nach der Akkreditiv-Avisierung
Checkliste für die Akkreditiverfüllung und Dokumentenerstellung
Incoterms im Überblick
Akkreditiveröffnungsauftrag*
Dokumenteneinreichung Export*
Vorschlag Exportakkreditiv*
*Diese PDF-Dokumente können Sie online ausfüllen und anschließend ausdrucken oder speichern.
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