Leistungen

Unser WEG-Konto

Die Verwalter und Verwalterinnen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) tragen die Verantwortung für alle Anliegen der Wohnungseigentümer. Sie haben vielfältige Aufgaben und mit den entsprechenden Befugnissen sorgen sie dafür, dass die Interessen der Eigentümer berücksichtigt und umgesetzt werden.

Unsere Leistungen 

Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen rund um das Konto für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Konto). 

modernes Mehrfamilienhaus
  • Das WEG-Konto lautet auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist getrennt vom Vermögen der WEG-Verwaltung.
  • Komfortable, sichere und verschlüsselte Datenübertragung via Electronic Banking per EBICS oder per Online Banking
  • Optimal in Kombination mit dem Rücklagenkonto der Kreissparkasse Köln, das für die verzinsliche Anlage der Erhaltungsrücklagen nutzbar ist.
  • Einlagensicherung  pro WEG bis 100.000 Euro, darüber hinaus unterliegt die Kreissparkasse Köln der freiwilligen Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe.
Ihr nächster Schritt

Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihr Firmenkundenberater Ihnen gerne weiter. 

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Welche Unterlagen werden für eine Kontoeröffnung benötigt?
  • Bitte sprechen Sie bezüglich der benötigten Unterlagen mit unseren Firmenkundenberatern vor Ort oder mit unserer telefonischen Kundenberatung.
Können sich die Eigentümer selbst verwalten – oder wird ein WEG-Verwalter benötigt?

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen alle Eigentümer mit der Selbstverwaltung einverstanden sein. Fordert nur ein einzelner Eigentümer die Bestellung eines Verwalters, muss die Eigentümergemeinschaft dem nachkommen, § 21 Abs. 4 WEG. Dann ist regelmäßig ein externer Verwalter einzusetzen.

Welche Besonderheiten sind bei Wohnungseigentümergemeinschaften zu beachten?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist seit dem 01.12.2020 ein rechtsfähiger Verband.
Die Hausverwaltung ist das wichtigste Organ der WEG und vertritt sie nach außen.

Konto im Namen der WEG
Die WEG-Verwaltung kann im Namen der WEG ein Bankkonto eröffnen. Dafür erhält sie eine Vollmacht, die eindeutig regelt, dass das Konto nur für die WEG geführt wird.

Trennung von Vermögen
Das Geld der WEG liegt auf diesem separaten Konto und ist vom Privatvermögen der WEG-Verwaltung getrennt.

Schutz bei Insolvenz
Sollte die WEG-Verwaltung insolvent werden, bleibt das WEG‑Vermögen geschützt, weil es nicht zum Insolvenzvermögen der WEG-Verwaltung gehört.

Kann die WEG Online-Banking nutzen?

Online‑Banking: 

  • Die Konten lassen sich bequem über das Online‑Banking freischalten. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften.

Für größere Hausverwaltungen:

  • Binden Sie Ihre Konten an die Finanzsoftware SFirm oder an eine andere kompatible Software an. So können Sie zahlreiche Zahlungsaufträge sicher und mit nur einem Klick ausführen.
  • Die Datenübertragung kann per EBICS oder HBCI mit PushTAN oder ChipTAN.
  • Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr nächster Schritt

Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihr Firmenkundenberater Ihnen gerne weiter. 

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