Dank unserer Stiftergemeinschaft ist es für Sie so einfach wie noch nie sich stifterisch zu engagieren. Sie nutzen das Know-how und die Infrastruktur unserer Stiftung für Ihre eigenen guten Taten, indem Sie Ihren eigenen persönlichen Stiftungsfonds bei uns errichten – gleichsam Ihre Stiftungseinliegerwohnung in dem großen Haus der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln.
Bereits ab 50.000 Euro ist es möglich, einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten.
Wir, die Kreissparkasse Köln, haben die Stiftergemeinschaft in der Treuhandverwaltung der Deutschen Stiftungsagentur gegründet und verwalten die Stiftung mit Hilfe der angesehenen Deutschen Stiftungsagentur.
und somit auch für Ihren Stiftungsfonds
Die Menschen in unserer Region
Stiftungen haben allesamt eine Gemeinsamkeit: Sie widmen sich einer guten Sache, die es zu schützen und zu fördern gilt.
Die Grundidee
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft?
Es gibt verschiedene Stiftungsformate. Grob wird dabei zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen Stiftung unterschieden. Bei der unselbstständigen Stiftung übertragen Sie Vermögenswerte an eine Person oder eine Einrichtung, damit sie mit Ihrem Geld im Sinne des Stiftungszwecks handeln.
Den richtigen Zweck für eine Stiftung finden
Dabei ist es zu allererst am wichtigsten, etwas zu finden, das einem so sehr am Herzen liegt, dass man sich dafür einsetzen will. Den richtigen Zweck der Stiftung zu finden, ist ein Prozess, bei dem Sie sich Zeit lassen sollten.
Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?
Mit einer Stiftung bleiben Sie in ewiger Erinnerung. Sie können der Stiftung Ihren Namen geben oder den eines Angehörigen einsetzen. So bleibt Ihr Vermögen auf ewige Zeit mit diesem Namen verbunden.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen.
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