Mit einer privaten Krankenversicherung profitieren Sie von Leistungen, die über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Unsere flexible Tarifgestaltung erlaubt Ihnen eine auf Sie abgestimmte, individuelle Absicherung.
Wenn man sich mit der privaten Krankenversicherung beschäftigt, steht man immer wieder vor den gleichen Vorurteilen: "Ich kann sowieso nicht wechseln."; "Ich verdiene zu wenig."; "Ich komme nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung."; "Alles zu teuer."etc.
Folgende Informationen geben Auskunft darüber, ob und wann Sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Eine ausführliche Beratung können diese Informationen allerdings nicht ersetzen, da hier nicht alle individuellen Fälle erschöpfend behandelt werden können.
Zum einen spielt die Einkommensgrenze eine Rolle. Diese Pflichtversicherungsgrenze beträgt: (Stand: 01.01.2021) - alte Bundesländer: 64.350,00 EUR/5.362,50 EUR monatlich
Sie sind Existenzgründer, Freiberufler oder Selbstständig?
Sie gehören zu den beihilfeberechtigten Personen?
Sie sind Student oder Arzt im Praktikum?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen grundsätzlichen Rundumschutz, der Sie in die Lage versetzt, einen Arzt zu besuchen, Medikamente oder Hilfsmittel zu empfangen und sich im Krankenhaus behandeln zu lassen. Das ist mehr, als in vielen anderen Ländern der Welt.
Dennoch bleiben natürlich große Lücken. Über die einfache Versorgung hinaus – ob im Krankenhaus oder beim Arzt - zahlen Sie als Patient alles selber. Egal, ob es Ihr Wunsch nach einem Ein-/Zweibettzimmer oder nach der Behandlung durch einen Arzt Ihres Vertrauens ist.
Darüber hinaus deckt die gesetzliche Krankenversicherung i.d.R. nur unzureichend den Verdienstausfall bei längerer Krankheit oder eine aufwändige Heilbehandlung, vielleicht auch eine Heilbehandlung durch alternative Medizin.
Private Krankenversicherung (PKV) |
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) |
Freie Arztwahl, auch Privatärzte, Fachärzte | Behandlung durch Vertragsärzte |
Soweit vom Arzt verordnet: - Arznei- und Verbandsmittel ohne Zuzahlung |
- Medikamente und Hilfsmittel nach Rezept (meist mit Zuzahlung) |
Erstattung für Heilpraktikerleistungen (je nach Tarif) | Keine Leistungen |
Freie Krankenhauswahl ggfs. Privatklinik Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. |
Eins der beiden nächstgelegenen, zur Behandlung geeigneten Krankenhäusern. Unterbringung und Verpflegung im Mehrbettzimmer. |
Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Zahlung von Krankentagegeld. | Zahlung von Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für längstens 78 Wochen (wg. derselben Krankheit und innerhalb drei Jahre) |
Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Früherkennung, wie aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt. Tarifabhängig sind weitere Untersucherungen möglich. | - Kinder im Rahmen der Früherkennungs- untersuchungen. - Ab 35 jedes 2. Jahr zur Früherkennung von z.B. Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen. - Krebsfrüherkennung zusätzlich einmal im Jahr für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männer ab dem 45. Lebensjahr |
Kurkosten können je nach Tarif eingeschlossen werden. | Verpflegungs- und Unterbringungzuschuss bei ambulanten/stationären Kuren i.d.R. alle vier Jahre. Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse. |
Leistungen je nach Tarif: - i.d.R. 100% der zahnärztlichen Kosten - Erstattung für Zahnersatz je nach gewähltem Tarif - freie Arztwahl - ersetzt werden auch aufwendige Zahner- satzleistungen- Wahlleistungen: z.B. Implantate - Kieferorthop. Behandlung |
- Alle erforderlichen Maßnahmen zur Ver- hütung, Früherkennung, Behandlung von entsprechenden Krankheiten. - Behandlung durch Kassenarzt, Festkostenzuschuss nach Regelleistungen. - 80% Aufwandübernahme für Kieferortho- pädie bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Behandlung Erwachsener nur in Ausnahmefällen. |
Hinweis:
Diese Angaben können sicher nicht umfassend verbindlich sein, geben jedoch den Leistungsunterschied der beiden unterschiedlichen Systeme gut wieder.
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